Bankgeschäfte: Vier Jahre Haft für Online-Betrüger

Bande soll Bankkunden mit sogenanntem Phishing geprellt haben.

Wuppertal. Zwei Computerbetrüger aus Lettland müssen sich seit Februar dieses Jahres vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklageschrift sollen die 43-jährigen Männer im Zeitraum zwischen Juli 2009 und Mai 2010 bei insgesamt 38 Taten Bankkunden betrogen haben. Nun wurde einer der beiden — in der Urteilsbegründung wurde er als Kopf der Betrügergruppe bezeichnet — zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Sein Komplize erhielt eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Beide Angeklagten befinden sich seit mehr als einem halben Jahr in U-Haft.

Ursprünglich standen im Februar fünf Angeklagte vor Gericht. Die Verfahren gegen zwei Frauen und einen Mann aus Weißrussland wurden jedoch vorzeitig mit geringeren Strafen beendet. Sie sollen nur Handlanger des Hauptangeklagten gewesen sein.

Die Methode des von dem Letten angewendeten Betrugs nennt sich Phishing, zusammengesetzt aus den englischen Begriffen für Passwort und Fischen. Dabei wird ahnungslosen Bankkunden vorgegaukelt, sie befänden sich auf der Internetseite ihrer Bank. In Wirklichkeit geben sie ihre Daten aber auf einem Duplikat der Betrüger an. In den meisten Fällen erfragt die gefälschte Internetseite dabei gleich mehrere TAN-Nummern, mit denen die Betrüger dann Überweisungen durchführen.

Auch im aktuellen Fall sind die Täter so vorgegangen. Die Opfer, die zum Teil als Zeugen geladen waren, schilderten dabei sehr „merkwürdiges Verhalten“ ihrer Computer. So seien sehr viele TAN-Nummern gleichzeitig abgefragt worden oder der Computer sei nach der vorgetäuschten erfolgreichen Überweisung abgestürzt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.