Bürgerbegehren: Gutachter hat Zweifel an Voraussetzungen
Gutachter bezweifelt rechtliche Voraussetzungen.
Wuppertal. 13.005 Unterschriften, abgeheftet in 15 Ordnern, hat die Initiative Döpps 105 am vergangenen Freitag im Rathaus abgeliefert, um das Bürgerbegehren zum Döppersberg auf den Weg zu bringen. Die Unterschriftenlisten werden zurzeit auf ihre Richtigkeit überprüft. Unter dem Motto „105 Millionen Euro sind genug“ fordert die Bürgerinitiative Döpps 105 die Deckelung der Baukosten für den Döppersberg und will diese Forderung über ein Bürgerbegehren durchsetzen.
Doch dieses Bürgerbegehren wird es nicht geben, sollten die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein. Das wird zurzeit geprüft. „Bis zum Ende der Woche werden wir uns einen ersten Überblick verschafft haben“, sagt Oliver Pfumfel von der Stadt. Sechs Mitarbeiter prüfen unter anderem, ob die vorgelegten Unterschriften tatsächlich von Menschen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal stammen. „Von der Qualität der ersten Listen hängt ab, ob wir jede Unterschrift überprüfen werden, oder ob wir es bei Stichproben belassen können“, erläutert Pfumfel.
Vor dem 7. April muss die Prüfung abgeschlossen sein, denn dann wird der Rat in einer Sondersitzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Eine Voraussetzung, dafür ist, dass mindestens 10.864 gültige Unterschriften vorliegen und damit das vorgeschriebene Quorum geschafft ist.
Bereits im Dezember wurde das Ergebnis eines Rechtsgutachtens veröffentlicht. Der von der Stadt beauftragte Gutachter Prof. Dr. Frank Bätge kam zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren gegen die Grundsätze der Sparsamkeit verstoße, da es mehr Kosten mit sich bringe als der Weiterbau am Döppersberg. Außerdem sei das Bürgerbegehren ein nicht zulässiger Eingriff in das Parlamentsrecht. Das Bürgerbegehren komme zudem zu spät, da der erste Ratsbeschluss zum Döppersberg-Umbau bereits 2010 gefasst worden sei. Das sieht die Initiative Döpps 105 ganz anders. Am 25. März findet um 19 Uhr in der Alten Feuerwache die nächste Vollversammlung statt.