Bußgeld für Hundepension in der eigenen Wohnung

Warum ein Essener am Nützenberg Ärger mit dem Ordnungs- und Veterinäramt bekam.

Nützenberg. Eine Hundepension ist im Optimalfall ein wahres Paradies für Vierbeiner. Kost und Logis bezahlt der Halter, die Annehmlichkeiten des Hotelbetriebs bekommen die Hunde zu spüren: In besonders teuren Pensionen ist nicht selten die tägliche Fellpflege im angeschlossenen Schönheitssalon inbegriffen. Dazu regelmäßige Mahlzeiten und Spaziergänge — Frauchen und Herrchen sind beruhigt. Hundeherz, was willst du mehr?

Doch nicht jede Hundepension wird so vorbildlich geführt: Vor dem Amtsgericht stand jetzt ein 29-jähriger Mann aus Essen, weil er den Begriff Hundepension sehr großzügig ausgelegt haben soll. Zwischen November 2008 und März 2009 betrieb der Essener mit einem Freund eine Pension an der Nützenberger Straße. Sein erster Fehler: Er versäumte es, die Pension ordnungsgemäß als Gewerbe anzumelden. Dafür bekam er einen Bußgeldbescheid in Höhe von 400 Euro. Auch die nötigen Auslagen der Stadt trug der 29-Jährige — zusätzlich 100 Euro Verwaltungskosten.

Das war noch nicht alles: Laut seinen Verträgen betrieb der Essener im selben Zeitraum auch einen gewerblichen Hundehandel — ebenfalls ohne Anmeldung. Deshalb bekam er Besuch vom Ordnungsamt: Was der zuständige Mitarbeiter vorfand, war allerdings eher kein Vierbeiner-Paradies. Der 29-Jährige hatte offensichtlich kurzerhand seine eigene Wohnung für die Unterbringung der Hunde genutzt. Spezielle Vorrichtungen zur Hundehaltung? Fehlanzeige.

Die Geschäfte liefen trotzdem prächtig. In nur fünf Monaten soll der 29-Jährige 24 Hunde vermittelt und dabei mehr als 4000 Euro als Provision eingenommen haben (siehe Kasten). Weil der Handel mit den Tieren in dieser Wohnung nicht angemeldet worden war, leitet das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Verfahren ein.

Die Stadt verhängte zudem ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro — wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dagegen legte der 29-Jährige Einspruch ein. Zu Recht, wie das Amtsgericht Wuppertal kürzlich entschied. „Man kann eine Tat nur einmal bestrafen“, befand der Richter. Und das erste Bußgeld hatte der Mann ja bereits bezahlt.

Trotzdem wurde es für den mittlerweile in Hessen lebenden Mann ein teurer Ausflug in die alte Heimat: Weil er beim Einspruch keinen Grund angegeben hatte, sprach das Gericht ein Einstellungsurteil zu seinen Ungunsten. Nun trägt der 29-Jährige die Kosten des Verfahrens — deutlich mehr als das Bußgeld von 250 Euro. Ob er in Hessen mit Hunden Geschäfte macht, ist nicht bekannt.