Denkmal Arbeit an der Denkmalbereichssatzung für Cronenberg hat begonnen

Cronenberg · Nach langem Warten soll es nun endlich eine Denkmalbereichssatzung für Cronenberg geben.

Cronenberg ist voller schützenswerter Gebäude, etwa an der Schorfer Strasse.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Nicht nur Michael-Georg von Wenczowsky (CDU) ist inzwischen das Warten gewohnt. „Die Bezirksvertretung fordert schon seit mehr als zehn Jahren, dass die Denkmalbereichssatzung für Cronenberg kommt“, sagt von Wenczowsky, CDU-Vizebürgermeister und Vorsitzender der Mittelstandsunion Wuppertal (MIT). Lange hat sich nichts getan, jetzt erhielt das Bochumer Büro „Stadtguut“ den Auftrag, die Satzung auszuarbeiten.

Nicht nur einzelne schützenswerte Gebäude können laut Denkmalschutzgesetz des Landes NRW als Denkmal ausgewiesen werden, sondern auch größere Gebiete. Eine klassische Vorgehensweise und Vorgaben zur Erstellung – wie etwa eine feste Anzahl denkmalgeschützter Gebäude – gibt es nicht. Architekt und Stadtplaner Stephan Gudewer von „Stadtguut“ erklärt dazu: „Es kommt nicht darauf an, dass jedes einzelne Haus denkmalgeschützt ist. Wichtig ist das Erscheinungsbild insgesamt.“ Die historische Entwicklung des entsprechenden Gebietes wird betrachtet, welche zeitgeschichtlichen Schritte sich im Stadtteil vollzogen haben, wird dokumentiert.

Es zählt das Erscheinungsbild, nicht das einzelne Denkmal

„Die Ortsmitte in Cronenberg ist einzigartig“, findet von Wenczowsky. Für ihn müssen bauliche Veränderungen zum Gesamtbild passen. Daher setzt er sich, bis die Denkmalbereichssatzung genehmigt ist, für einen Bebauungsplan des historischen Ortskerns ein, damit Einfluss auf eventuell geplante nicht passende Objekte genommen werden kann.

Markus Truskawa vom städtischen Amt für Denkmalschutz und Denkmalförderung sieht die Entwicklung auf einem guten Weg. Man habe einen Weg gefunden, sich mit dem Bochumer Büro auszutauschen und erste digitale Gespräche geführt. Historische Karten und Fotos als Grundlage seien „Stadtguut“ übergeben worden. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeit verzögert, doch Begehungen sollen folgen. „Cronenberg ist ein heterogener Stadtteil mit seinen typischen Besonderheiten. Wir sind froh, dass der Startschuss gefallen ist und wir nun die zweite Denkmalbereichssatzung für Wuppertal erhalten werden.“

Geschützt werden soll durch die Satzung das Erscheinungsbild im Ganzen. Das historisch Gewachsene und Typische rund um den historischen Ortskern langfristig zu erhalten und vor allem den topografischen und gebauten Gesamteindruck zu schützen, liegt nicht nur der Bezirksvertretung am Herzen. Auch der Cronenberger Heimat- und Bürgerverein hat sich dem Ersuchen angeschlossen.

Was bedeutet die Denkmalbereichssatzung für die Bewohner des betroffenen Gebietes? „Erst einmal nichts“, sagt von Wenczowsky. „Es gibt keine Nachteile, denn denkmalgeschützte Häuser unterliegen auch jetzt bestimmten Vorgaben, an die sich die Besitzer halten müssen.“ Berücksichtigt werden sollte auch die besondere Verkehrssituation vor Ort. „Wir sind hier ein Straßendorf auf einem Höhenrücken. Die Straßen links und rechts müssen auch mit einbezogen werden.“

Im Denkmalbereich können Veränderungen nur nach Absprache mit der Denkmalbehörde vorgenommen werden. Modernisierung, Neubauten oder Abriss sind möglich, müssen sich aber in Größe, Maßstab und Farbgebung an der Umgebung orientieren und dürfen den Gesamteindruck nicht stören.