Die Fans der Nordbahntrasse atmen auf: Klage abgewiesen
Die Rampe für Rollstuhlfahrer an der Schleswiger Straße ist laut Landgericht nicht wie vereinbart errichtet worden.
Wuppertal. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Erleichterung ist groß: Am Mittwoch wies das Landgericht die Zivilklage einer Baufirma gegen die Nordbahntrassen GmbH ab. Wie berichtet, hatte der Geschäftsführer Klage erhoben, weil etwa 20 000 Euro für den Bau einer behindertengerechten Rampe, die an der Schleswiger Straße auf den Rad- und Wanderweg führt, noch nicht bezahlt worden seien.
Carsten Gerhardt, Vorsitzender der Wuppertalbewegung
Die Wuppertalbewegung bemängelt unter anderem, dass die maximale Steigung nicht eingehalten worden sei, ein Handlauf und ein Kantstein für Rollstuhlfahrer fehle. In der Urteilsbegründung stellte das Landgericht klar, dass die Steigung auf der Rampe in Teilen zu groß sei. Salopp formuliert: Da kommt kein Rollstuhlfahrer hinauf. Damit sei die Rampe nicht abnahmefähig und die Klage des Bauunternehmers nicht begründet, so das Landgericht gestern.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für den Trassenbau und unsere Sponsoren“, kommentierte Carsten Gerhardt Vorsitzender der Wuppertalbewegung gestern das Urteil. Abgesehen von der fehlenden Rechtskraft ist der Fall allerdings noch nicht erledigt.
Wie berichtet, hatte Gerhardt am Rand des ersten Prozesstages auf die vertrackte Lage an der Schleswiger Straße verwiesen: Solange die strittige Rampe nicht behindertengerecht ist, können offenbar die Fördermittel für die Außenbereiche Nächstebreck und Vohwinkel nicht beantragt werden. Laut Gerhardt geht es dabei um acht Millionen Euro.
Und: Für die Rampe hat die Wuppertalbewegung bereits 155 000 Euro an den Kläger gezahlt. Ob der jetzt die vom Landgericht festgestellten Baumängel behebt oder die Wuppertalbewegung ihrerseits deswegen klagen muss, ist noch offen.