Die wichtigsten Infos zur Wahl

Wuppertal. Um Punkt 8 Uhr öffnen am Sonntag die Wahllokale. Zwischen dem 9. und 17. April haben alle wahlberechtigten Wuppertaler ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.

Die Karte informiert über Anschrift und Bezeichnung des zuständigen Wahllokalss, die Möglichkeit der Briefwahl sowie die Ausweispflicht im Wahllokal.

Wahlberechetigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, und wer mindestens seit dem 23. April in Wuppertal seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.

Wer erst nach dem 24. April aus einer Gemeinde außerhalb NRWs nach Wuppertal gezogen ist, ist nicht wahlberechtigt. Wer nach diesem Datum aus einer anderen NRW-Gemeinde nach Wuppertal gezogen ist, bleibt in seiner alten Gemeinde wahlberechtigt, kann aber nicht in Wuppertal wählen.

Die Wahlbenachrichtigungskarten enthalten zur Information für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer auch Hinweise über die Barrierefreiheit der Wahllokale. Eine Übersicht darüber können Sie sich hier als pdf herunterladen.