Kommunalwahl 2020 Der Weg zum Wahllokal könnte weiter werden
Wuppertal · Stadt ist überrascht: Bis zum 20. Februar müssen Wahlbezirke neu festgelegt werden.
Vor der Stimmabgabe bei der Kommunalwahl am 13. September sollten die wahlberechtigten Wuppertaler gründlicher als bisher auf ihre Wahlbenachrichtigung schauen. Diesen Rat gibt Oliver Pfumfel, Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen. Der Grund ist die Neuaufteilung der 33 Wahlkreise in Wuppertal, die von der Stadt in Folge eines Urteils des Verfassungsgerichts in Münster vorgenommen werden muss. Daher könne sich für so manchen Wähler die Zuordnung zum Wahlbezirk ändern.
Das Verfassungsgericht legt Wert auf eine möglichst vergleichbare Größe der Wahlbezirke. Bisher galt eine Abweichung in Höhe von maximal 25 Prozent gegenüber der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke als zulässig. Nun gilt lediglich eine Abweichung von bis zu 15 Prozent bezogen auf Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit oder EU-Ausländer als unproblematisch.
„In mehreren Stadtbezirken werden solche Änderungen notwendig. Der Wahlausschuss hatte am 16. Oktober die Einteilung der Wahlbezirke bereits beschlossen. Der neue Beschluss des Wahlausschusses ist nun für den 20. Februar geplant. Am 26. Februar erfolgt die Bekanntgabe, erst dann können die Parteien ihre Aufstellungsbeschlüsse abhalten. Die Parteien, die schon tätig waren, müssen bezüglich der Stadtratswahl und der Wahl zu den Bezirksvertretung ihre Aufstellungsversammlung wiederholen“, sagt Kreiswahlleiter Johannes Slawig.
„Wir wollen so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich anpassen. Wir müssen die Grenze für Stimmbezirke neu ziehen. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass das Wahllokal nicht mehr an der nächsten Ecke, sondern drei Kilometer entfernt ist. Wir müssen aber irgendwo die Grenzen ziehen“, sagt Oliver Pfumfel. ab