Drohnen Drohnen: Für Nutzer gibt es klare Regeln
Wuppertaler Polizei verzeichnet erste Beschwerden wegen des Einsatzes der unbemannten Mini-Flieger.
Sie sind einfach zu bedienen, recht preisgünstig und auch die gesetzlichen Auflagen für ihren Einsatz sind vergleichsweise übersichtlich: Flugdrohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sie lassen sich als Freizeitflieger nutzen oder können auch für gewerbliche Zwecke wie Luftbildaufnahmen oder Vermessungen eingesetzt werden. Und auch für illegale Aktivitäten werden die ferngesteuerten Flieger mitunter in Anspruch genommen – so flog in England erst vor einigen Tagen eine Bande auf, die per Drohnen Rauschgift in Gefängnisse geschmuggelt haben soll.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Drohnen bislang nur selten ein Fall für die Polizei. Im Polizeipräsidium Wuppertal gibt es keine Statistik für Anzeigen von Menschen, die sich durch einen Drohneneinsatz bedroht, verfolgt oder anderweitig gestört fühlen. Zudem nimmt nach Schätzungen der Leitstelle die Zahl der Beschwerden eher ab als zu.
Auch die gesetzlichen Auflagen für die Nutzung der Drohnen sind nicht allzu streng: Im März dieses Jahre wurde eine neue Drohnen-Verordnung vom Bundesverkehrsministerium erlassen, die die Regeln vorgibt. Auf Modellflugplätzen können die unbemannten Flugkörper ohne Bedenken eingesetzt werden, in der Öffentlichkeit müssen sich die Nutzer an bestimmte Regeln halten. So ist etwa der Betrieb von Drohnen über Einsatzorten von Polizei- und Rettungskräften sowie im Bereich von Flughäfen verboten, auch Menschenansammlungen oder Hauptverkehrswege dürfen nicht überflogen werden. Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm dürfen nicht über fremden Wohngrundstücken fliegen.
Plakette mit Namen
und Adresse des Besitzers
Überdies müssen Drohen ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers haben. Zudem müssen die Nutzer einer Drohne mit einem Gewicht ab zwei Kilogramm einen Flugkundenachweis haben, der durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle erteilt wird. Bei Modellfliegern kann er auch durch einen Luftsportverband ausgestellt werden.
Wer eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm in die Luft steigen lassen will, braucht zudem eine Aufstiegserlaubnis, die in Wuppertal von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt wird. Zudem gilt die Faustformel: Geflogen wird immer nur auf Sicht! Überdies müssen Drohnen und auch Modellflugzeuge bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen.
Eine zunächst wachsende Nachfrage nach Flugdrohnen hat auch der Vorsitzende des Modellsportvereins FMC Lichtenplatz, Sven Anacker, vor zehn Jahren festgestellt. Etwa die Hälfte der rund 40 Mitglieder des Vereins habe mittlerweile eine Drohne, schätzt er auf Anfrage der WZ. Die Bedürfnisse eines Modellfliegers, der gerne anspruchsvolle Flugmanöver fliegen möchten, erfüllten Drohnen aber nur bedingt. Die seien eben schnell gekauft und „relativ einfach zu fliegen“, erklärt Anacker. Modellflugfans mit einer gewissen Erfahrung griffen deshalb lieber zum klassischen Flieger.
Der FMC Lichtplatz hat seinen Modellflugplatz auf dem Gelände der Bergischen Sonne. Im Winter werden die Aktivitäten in die Sporthalle des Carl-Duisberg-Gymnasiums in Wichlinghausen verlegt.