Gericht Erstes Urteil im Prozess um fingierten Überfall in Barmen
Amtsgericht verurteilt jungen Mann zu Dauerarrest und Arbeitsstunden,
Im Prozess um einen fingierten Überfall auf eine Spielhalle in Oberbarmen ist am Dienstag ein erstes Urteil ergangen. Das Amtsgericht verurteilte einen 22 Jahre alten Angeklagten wegen Vortäuschens einer Straftat sowie Beihilfe zur Unterschlagung zu einer Woche Dauerarrest.
Zudem verhängte das Gericht 100 Arbeitsstunden und eine Auflage wie die Aufnahme einer Ausbildung oder einen Schulantritt gegen ihn. Der junge Mann hatte die Tat in dem Verfahren gestanden und ist laut einer Gerichtssprecherin nur geringfügig vorbestraft. Zudem sei er seit der Tat nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Verfahren gegen drei weitere Angeklagte wurde verschoben
Eigentlich hätte in dem Verfahren noch gegen drei weitere Mitangeklagte verhandelt werden sollen. Eine 23-Jährige aus Hemer war allerdings nicht im Gerichtssaal erschienen und hatte unentschuldigt gefehlt, gegen sie erging Haftbefehl. Zudem sind in dem Verfahren noch zwei jeweils 19 Jahre alte Männer angeklagt. Da gegen sie aber noch weitere Vorwürfe erhoben wurden, wurde das Verfahren gegen die restlichen drei Angeklagten auf den 4. August verschoben.
Der fingierte Überfall hatte sich im August 2018 in einer Spielhalle ereignet, in der die 23-Jährige gearbeitet hatte. Mit dem jetzt verurteilten 22-Jährigen soll sie den fingierten Überfall geplant haben. Dazu wurden die beiden 19-Jährigen als Komplizen eingespannt.
Die Höhe der Beute
betrug 1700 Euro
Die beiden sollen am Tattag maskiert und bewaffnet in die Spielhalle gekommen sein und das Geld von ihrer mutmaßlichen Komplizin „erpresst“ haben. Höhe der Beute: 1700 Euro. Die Mitarbeiterin der Spielhalle meldete den Vorfall zudem nicht selbst, sondern machte erst Angaben zur Sache, als die Polizei vor Ort erschienen war. Die Ordnungshüter gerufen hatte ein Kunde.
Der jetzt verurteilte 22-Jährige hatte sich an dem vermeintlichen Raubzug nicht direkt beteiligt und in einiger Entfernung zur Spielhalle gewartet. Nach der Unterschlagung des Geldes wurde die Beute unter den Angeklagten aufgeteilt.