Flügelhügel: Windradverkäufer wegen Betrugs verurteilt

Drei Verantwortliche der Sternberg AG mussten sich seit Ende vergangenen Jahres vor Gericht verantworten. Sie erhielten jeweils Bewährungsstrafen von einem Jahr samt Geldauflage.

Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. Drei mittlerweile abgebaute vertikale Windräder sollten auf dem Flügelhügel die Lichtkunstinstallation der Universität, das Meta-Licht, mit Strom versorgen. Sie taten es aber nicht. Bei einer Gerichtsverhandlung wurde jetzt öffentlich, dass die Windräder sich „bis 2015 aus optischen Gründen gedreht“ hätten.

Ende vergangenen Jahres kam der „Flügelhügel-Skandal“ vor Gericht. Das Urteil: Die Verantwortlichen der Sternberg AG, die die drei ursprünglichen Windräder hergestellt hatte, wurden wegen „gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges“ jeweils zu Bewährungsstrafen von einem Jahr samt Geldauflage verurteilt. Die von ihnen verkauften Anlagen seien „nicht mal in der Lage, eine stärkere herkömmliche Glühbirne von 60 W dauerhaft zum Leuchten zu bringen“, heißt es in der Veröffentlichung des Amtsgerichts Schmallenberg. Beide Angeklagten hätten laut Gericht „eine sehr effektive und neuartige Energieerzeugungsanlage mit hohem Amortisationsgrad und hoher Rendite“ versprochen, tatsächlich aber „wertlosen Schrott geliefert.“

Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde auch ein Mitarbeiter der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) in den Zeugenstand gerufen. Dieser habe vom WSW-Vorstand den Auftrag erhalten, nach Angeboten für Windräder auf dem Flügelhügel zu suchen. Vor dem Richter erklärte er, er habe „ca. fünf Anbieter kontaktiert“, unter denen die Sternberg AG „am schnellsten reagiert“ und zugleich „das beste Preisleistungsverhältnis gehabt“ hätte.

Die versprochene Leistung habe es am Ende jedoch nicht gegeben. Während in den Werbe-Flyern der Sternberg AG eine „Leistung bis 20 kW“ beworben worden sei, schilderte der Zeuge dem Gericht, dass nachdem die drei Flügelhügel-Anlagen installiert wurden, mit diesen „keine elektrische Energie habe erzeugt werden können“. Was zusätzlich verwunderte, war eine Ergänzung des Zeugen: „Die Anlagen hätten bis 2015 aus optischen Gründen gedreht, aber keinen Strom geliefert.“

Von der Hochschulleitung heißt es auf die Anfrage, ob der Betrieb der Anlagen aus optischen Gründen im Einvernehmen mit der Universitätsleitung geschah: „Die Stromanlage wird nach wie vor durch die WSW betrieben, so dass zu Zeitpunkten oder technischen Details, die den Betrieb der Anlage betreffen, bei uns keine Informationen vorliegen. (…) Der Hochschulleitung waren die damaligen Umstände bekannt geworden, als sie öffentlich wurden.“

Von den Wuppertaler Stadtwerken heißt es, dass die Anlagen „zumindest zeitweise Energie geliefert“ hätten. Ein Stadtwerke-Sprecher erklärte auf Nachfrage: „Darüber hinaus ist aber die Wahl auf diesen Typus Windrad auch gefallen, weil er in dem eng begrenzten Umfeld der Uni zusätzlich eine Funktion als technische Skulptur erfüllt, die Windräder sind ja Teil einer Kunstinstallation. Zumindest diese Aufgabe wurde erfüllt und die Anlage deshalb nicht abgeschaltet.“

Auf die Frage, ob gegenüber der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen sollte, dass die Anlagen auf dem Flügelhügel funktionieren würden, obwohl sie es nicht taten, antworteten die WSW schriftlich: „Nein, es sollte nicht irgendein Eindruck erweckt werden, wir haben aus dem Fehlschlag ebenso wenig einen Hehl gemacht wie die Uni. Die Windräder sind immer wieder auch Thema in den Gesprächen mit der Hochschulleitung gewesen.“

Das Urteil des Amtsgerichts Schmallenberg ist indes noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren sollte ursprünglich am 12. April 2018 vor dem Landgericht Arnsberg stattfinden. Da jedoch laut Landgericht ein Verfahrensbeteiligter verhindert gewesen sei, wurde die Verhandlung auf den 11. September 2018, 11 Uhr verlegt.

Dieser Text erschien in abgewandelter Form zuerst in der Campuszeitung Blickfeld.