Frühbucherrabatte nicht gleich Schnäppchen — besser Leistungen und Preise vergleichen

Bei günstigen Reisen fallen oft zusätzliche Kosten vor Ort an.

Zahlreiche Reiseveranstalter werben zu Beginn des Jahres mit Frühbucherrabatten für den Sommerurlaub um die Gunst der Kunden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, so Michelle Schüler-Holdstein von der Verbraucherzentrale in Wuppertal.

Verbrauchertipp

Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.

Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive- Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an — etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis.

Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ein Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen.

Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist häufig kein Verlass. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.

Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.

Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken — etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehöriger — gezahlt.

“Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Wuppertal, Schloßbleiche 20, Telefon 693758- 01

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