Getöteter Junge: Staatsanwalt stellt Ermittlungen erneut ein

Auch im zweiten Annlauf ist nicht zu klären, wer strafrechtlich dafür die Verantwortung trägt, dass ein Automat in der Sporthalle umfiel und ein Kind tödlich verletzte.

Hesselnberg. Nach dem Tod eines anderthalb Jahre alten Jungen Ende Oktober 2008 in der Sporthalle am Hesselnberg - das Kind war von einem umfallenden Süßwaren-Automat erschlagen worden - hat die Staatsanwaltschaft auch das zweite Ermittlungsverfahren eingestellt.

Das Ergebnis hat sich nicht verändert: Es ist nicht zu klären, wer strafrechtlich die Verantwortung dafür trägt, dass ein im Vorraum der Halle aufgestellter 150 Kilogramm schwerer Süßigkeiten Automat am 25. Oktober auf einen Jungen fiel. Das Kind erlag seinen schweren Kopfverletzungen.

Bereits im ersten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung - es richtete sich ausschließlich gegen die Aufstellerfirma aus Hilden - hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass der Automat nicht vorschriftsgemäß aufgestellt und befestigt gewesen war. Das Gerät sei aus der Verankerung gerissen, danach auf seinen alten Platz geschoben worden. Dass die Halterung im Boden fehlte, sei somit nicht zu erkennen gewesen. Wann das alles passiert ist, lässt sich nicht klären. Auch nicht im zweiten Ermittlungsverfahren, in dem sämtliche Zeugen - darunter auch der Hausmeister - nochmals gehört wurden. Außerdem hatten die Eltern des Jungen über ihre Rechtsanwältin neue Zeugen angegeben. Darunter sollen unter anderem Reinigungskräfte gewesen sein, die regelmäßig in dem Vorraum der Halle gearbeitet haben. Doch auch ihnen ist laut Staatsanwaltschaft nicht aufgefallen, dass der Automat nicht mehr standsicher war.

Die Stadt hat als Hausherrin der Halle stets erklärt, dass alle Verantwortlichkeiten bei der Aufstellerfirma liegen. Die Frage nach der Haftung ist weiterhin ungeklärt. Nach dem Unglück wurden sämtliche in städtischen Hallen aufgestellten Geräte auf ihre Standfestigkeit hin geprüft und werden seither stichprobenartig kontrolliert.