Steuerpolitik Grundsteuer in Wuppertal wird trotz der Folgen der Coronakrise nicht erhöht

Wuppertal · Für die Neuberechnung der Grundsteuer steht die Entscheidung über das Verfahren noch aus.

Die Grundsteuer soll auch in Wuppertal neu berechnet werden. Im Einzelfall kann es für den Steuerzahler teurer oder billiger werden. Die generelle Erhöhung der Steuer ist nicht geplant.

Foto: dpa/Jens Büttner

Von einer schnellen Erholung der Wirtschaft in der Coronakrise gehen nicht einmal mehr die größten Optimisten aus. Stadtkämmerer Johannes Slawig befürchtet, dass die Probleme vieler heimischer Betriebe erst im kommenden Jahr auf die Finanzen der Stadt Wuppertal voll durchschlagen werden. Eine coronabedingte Erhöhung der Grundsteuer schließt Slawig dennoch aus.

Auf 92 Millionen Euro belaufen sich die Mindereinnahmen beziehungsweise Stundungen bei der Gewerbesteuer. Die Zusagen von Bund und Land, den Verlust auszugleichen, haben für das laufende Haushaltsjahr für Entwarnung im Rathaus gesorgt. „Eine entsprechende Zusage liegt uns allerdings für das Jahr 2021 noch nicht vor“, so der Stadtkämmerer.

Die sicherste Einnahmequelle für die Stadtkasse war vor Corona die Grundsteuer. 76 Millionen Euro flossen pro Jahr aus dieser Quelle. Im laufenden Jahr wird es eine knappe Million Euro weniger sein, denn auch hier liegen Anträge auf Stundungen vor. Die Quelle droht bis 2024 ganz zu versiegen, wenn sich das Land NRW nicht bald darauf festlegt, wie die Grundsteuer für bebaute und nicht bebaute Grundstücke, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegen kann, in Zukunft berechnet werden soll.

Jahrelang wurde von Bund und Ländern über eine Neuberechnung gestritten. Am Ende stand ein Kompromiss. Den Ländern bleibt es vorbehalten, das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Modell anzuwenden oder einer eigenen Berechnungsgrundlage zu folgen. Das haben zum Beispiel die Bayern getan, die bei der Berechnung der Höhe der Steuer vor allem von der Größe der Fläche ausgehen. Das Bundesmodell bezieht stärker andere Faktoren wie zum Beispiel die Lage des Grundstücks ein.

„Das Problem ist, dass sich das Land NRW bisher weder für das Bundesmodell noch für eine eigene Berechnung entschieden hat. In den Kommunen wird die Zeit knapp, weil Software entwickelt werden muss. Wir müssen bis 2024 alle Grundstücke in der Stadt erfassen und bewerten, dafür werden wir zusätzliche Mitarbeiter einstellen müssen. Ich bevorzuge das Bundesmodell, weil es nach meiner Meinung gerechter ist“, sagt Johannes Slawig. Am Ende werde es im Einzelfall unter den Steuerzahlern Gewinner und Verlierer geben. Das wissen die Regierungsparteien CDU und FDP, die sich in der Wahl des Verfahrens nicht einig sind und das heiße Eisen vor der Kommunalwahl im September deshalb nicht anpacken.