Hosen voll - Keine Entschuldigung für Fahrerflucht
Wuppertal. Rechtfertigt eine Durchfallerkrankung, dass man sich ohne Personalien zu hinterlassen vom Unfallort entfernt? Nein, sagte am Mittwoch das Amtsgericht. Dort musste sich ein 62 Jahre alter Mann aus Schwelm verantworten.
Im Juni dieses Jahres hatte er mit dem Anhänger seines Daimlers an der Wittelsbacherstraße in Barmen eine Laterne umgefahren. Angesichts des Durchfallmalheurs entfernte sich der Mann vom Unfallort, was ihm postwendend einen Strafbefehl über 1800 Euro einbrachte. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Sein Argument: jener Durchfall, der auf den Verzehr eines Fischs zurückzuführen sei.
Am Mittwoch vor Gericht gab es dann tatsächlich Strafrabatt. Der Schwelmer muss „nur“ noch 1000 Euro zahlen. Auch seine elfmonatige Führerscheinsperre wurde auf ein dreimonatiges Fahrverbot reduziert.
Im noch nicht rechtskräftigen Urteil hieß es jedoch: Durchfall sei zwar unangenehm, aber kein Argument, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen. spa