Gefangen im Taxi? Wuppertaler Fahrer freigesprochen

Junge Frau fühlte sich im Taxi eines 43-Jährigen belästigt. Gericht sieht keine Beweise für eine Freiheitsberaubung.

Wuppertal. Kommentare über das Alter und Aussehen von Fahrgästen sollten Taxifahrer tunlichst unterlassen. Vielleicht hat ein 43 Jahre alter Wuppertaler diese Lektion Donnerstag vor dem Amtsgericht gelernt. Dort wurde er zwar freigesprochen, sah sich aber eine Stunde lang dem Vorwurf der Freiheitsberaubung ausgesetzt.

Eine 21 Jahre alte Wuppertalerin hatte den Taxifahrer angezeigt. Ihr Vorwurf: Der Mann habe sie am frühen Nachmittag des 28. Dezembers 2010 auf der Fahrt zum Klingelholl in Barmen mit „fiesem Blick“ und „ekligem Grinsen“ auf ihr gutes Aussehen angesprochen. Unter anderem soll er gesagt haben, dass er „die Gelegenheit ausnutzen und so ein schönes Mädchen in den Wald fahren“ müsse.

Vor Gericht sagte die Frau: „Ich hatte Angst.“ Und seit jener Fahrt sei sie in kein Taxi mehr gestiegen.

Der Taxifahrer schüttelte dazu immer wieder den Kopf und wies die Vorwürfe von sich. Die junge Frau habe mehrfach während der Fahrt neue Ziele benannt. Nur deshalb könne er sich überhaupt noch an jene Fahrt erinnern. Außerdem habe es an roten Ampeln und beim Wenden mehrfach die Möglichkeit gegeben, aus dem Taxi auszusteigen. Das war letztlich das Argument, das auch die Staatsanwaltschaft dazu bewegte, auf Freispruch für den bislang unbescholtenen Fahrer zu plädieren.

Dem folgte auch der Direktor des Amtsgerichts, Stefan Spätgens, in seinem Urteil. Es habe wahrscheinlich einen „lockeren Spruch“ gegeben. Für eine Freiheitsberaubung gebe es aber keinerlei Beweise.

Es habe vielmehr Unstimmigkeiten zwischen Fahrer und Fahrgast über den genauen Punkt des Aussteigens gegeben. Die Unstimmigkeiten hätten aber nur wenige Fahrtmeter gedauert. In dieser Zeit hätte die Geschädigte auch jederzeit das Fahrzeug verlassen können. Und als die junge Frau dann sagte, sie wolle aussteigen, habe der Fahrer darauf auch reagiert.

Der Mann hatte angesichts der Anzeige schon vor dem Prozess seinerseits seinen damaligen Fahrgast angezeigt — unter anderem wegen übler Nachrede und Schädigung des Taxi-Gewerbes. Angesichts des Freispruchs zog der 43-Jährige seine Anzeigen zurück und verließ zügig den Gerichtssaal. Der Grund: Er müsse noch arbeiten, sprich: sein Taxi fahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.