Hundepension: Kritik an der Stadt
Wurde der Betreiber vorab nicht ausreichend informiert?
Wuppertal. Der Nachbarstreit an der Gruitener Straße um den Betrieb einer Hundepension wird demnächst das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beschäftigen. Unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens, das sich noch über Monate beziehungsweise Jahre hinziehen kann, sieht sich die Familie Heringslack, als Betreiber der Hundepension als Opfer einer unzureichenden Informationspolitik der Stadt Wuppertal.
„Bevor wir den Betrieb eröffnet haben, haben wir die Genehmigung vom Veterinäramt und die Betriebsgenehmigung von der Stadt erhalten. Ich muss mich dagegen verwehren, dass nun von der Stadt der Eindruck erweckt wird, wir hätten diesen Betrieb schwarz eröffnen wollen“, sagt Thomas Heringslack, der mit seiner Familie bei einer Schließung der Pension um seine Existenz fürchtet.
Ein Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf habe die Stadt Wuppertal entsprechend in einer Verhandlung gerügt, weil die Stadt nach Ansicht des Richters die Pflicht habe, ihre Bürger darüber aufzuklären, was sie bei der Anmeldung eines Betriebes zu beachten haben.
Martina Eckermann, Sprecherin der Stadt, hatte in einer ersten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es nicht hinnehmbar sei, einen Betrieb zu eröffnen, bevor alle Formalitäten erledigt seien. An diesem Sachverhalt ändere sich aus Sicht der Stadt nichts. Wer einen Betrieb in einem Wohngebiet eröffnen wolle, müsse selbstverständlich auch zuvor die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Und das sei in diesem Fall offensichtlich nicht geschehen.