Wuppertal Immer mehr Einbahnstraßen für Radler freigegeben

Schon in 180 Straßen dürfen Radfahrer gegen die Richtung radeln.

Wuppertal: Immer mehr Einbahnstraßen für Radler freigegeben
Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Schon 180 Wuppertaler Einbahnstraßen hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren für Fahrradfahrer freigegeben. Möglich wurde das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013. Darin wurden die Bedingungen für eine Öffnung der Einbahnstraßen vereinfacht.

Für Verkehrsdezernent Frank Meyer ist das eine gute Entscheidung: „Die Öffnung von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer in Wuppertal ist ein Erfolgsmodell. Deshalb werden wir auch in Zukunft da, wo es uns möglich ist, Einbahnstraßen für Fahrradfahrer frei geben.“

Das ist aber nicht generell machbar: 50 Straßen erfüllten die Voraussetzungen nicht und konnten nicht freigegeben werden. Auf Grund der vielen Einbahnstraßen im Wuppertaler Straßennetz müssen noch knapp 170 Straßen geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, der Kreispolizeibehörde und den WSW. Das letzte Wort haben die Bezirksvertretungen.

Eine andere Möglichkeit ist die Freigabe auf Probe. Dann wird die Straße ein Jahr lang für Fahrradfahrer freigegeben. Danach beurteilen Verwaltung und Polizei die gesammelten Erfahrungen. Bislang sind alle Einbahnstraßen, die so getestet wurden, später dauerhaft freigegeben worden.

Frank Meyer sieht in diesen Maßnahmen neben kürzeren Wegen für Radfahrer weitere positive Effekte: „Durch die Vielzahl der bereits freigegebenen Einbahnstraßen wird der motorisierte Verkehr mehr und mehr für den Radverkehr sensibilisiert und die Akzeptanz für Fahrradfahrer steigt.“

Weder der Polizei, noch der Verkehrslenkung sind mehr Unfällen mit Radfahrern oder durch den Radverkehr verursacht in den betreffenden Einbahnstraßenaufgefallen.

Bedingungen für die Öffnung einer Einbahnstraße in Gegenrichtung für Fahrradfahrer sind zum Beispiel, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 Stundenkilometer beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist — ausgenommen sind kurze Engstellen, die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist und für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt ist. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Gefahrenlage besteht werden Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben.