In den Ferien Geld verdienen
Die Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen.
Wuppertal. Urlauben und entspannen, vielleicht lernen? Oder sogar arbeiten? Wer als Schüler in den Ferien Geld verdienen möchte, sollte einiges beachten. „Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern“ teilt die Agentur für Arbeit mit. Noch früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tagunter altersgerechten Bedingungen arbeiten und auch nur in bestimmten Bereichen: Das sind zum Beispiel Jobs wie Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit sowie Tätigkeiten als Einkaufshilfe oder in der Tierbetreuung.
Wer 15 Jahre ist, darf maximal acht Stunden - ohne Pausen gerechnet - pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen (Ausnahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben.
Das Arbeiten am Wochenende, also an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten. Johannes Vogel, Leiter der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal, hält es für eine gute Idee, in den Schul- oder Semesterferien zu jobben: „Natürlich ist ein Ferienjob prima, um die Finanzen aufzubessern. Ein Ferienjob ist aber auch eine tolle Gelegenheit, in das Arbeitsleben „reinzuschnuppern“ und vielleicht sogar erste Erfahrungen im künftigen Lehrberuf zu sammeln. Auf jeden Fall seien solche Jobs auch für künftige Bewerbungen sinnvoll, zeugten sie doch von Fleiß und Engagement.
Viele Jobs finden Schüler durch Beziehungen, im Bekannten- und Familienkreis, doch es geht auch online: Seriöse Angebote gibt es unter anderem bei www.ferienjobs4you.de. Das Jobportal für Schüler und Studenten bietet Infos, Tipps, Foren und viele Jobangebote. Gesucht werden kann auch über www.schuelerjobs.de. Dieses Portal gibt es seit 1999 und wendet sich gezielt an Schüler. Auch gut: Aushänge suchen oder selbst aushängen (beispielsweise am schwarzen Brett im Supermarkt) oder direkt bei Firmen und Geschäften fragen.“
Der Mindestlohn von zurzeit 8,50 Euro pro Stunde gilt für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren übrigens nicht. Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze aktuell bei 8652 Euro pro Jahr. Das Kindergeld bleibt laut Arbeitsagentur bei einem Minijob grundsätzlich unangetastet. „ Schüler sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen.