Ins Blickfeld gerückt: Wuppertals illegale Werbetafeln
Anhänger mit Werbung parken an viel befahrenen Straßen. Stadt kann wenig dagegen tun.
Wuppertal. Sie tauchen immer häufiger im Wuppertaler Stadtbild auf: Werbeanhänger. Sie machen Werbung, ohne dafür Standgebühren an die Stadt zu zahlen. Und für den Bürger noch schlimmer: Die Fahrzeuge blockieren über Tage und Wochen kostenlose Parkplätze. Nur: Die Stadt kann fast nichts gegen die Werbeanhänger ausrichten — so auch nicht gegen den 7,5-Tonner auf der A46-Brücke am Sonnborner Kreuz, der weithin sichtbar Werbung für ein Thai-Massage-Studio in der Stadt macht.
Die Stadt sieht die „unerlaubte Nutzung“ des Straßenraumes und versucht, dagegen vorzugehen. Denn für Werbung im öffentlichen Raum braucht es eine Sondernutzungserlaubnis, die es in diesen Fällen auch nicht geben würde. Dem Unternehmen Ströer, das in Wuppertal exklusiv die Werbeflächen vermarktet, geht durch solche Wildwerbung Geld verloren. Zwar nennt das Unternehmen keine Anzeigenpreise, laut Website ist jedoch eine Neun-Quadratmeter-Fläche an einer großen Straße für 50,50 Euro plus Mehrwertsteuer am Tag zu haben. Wie viel Ströer davon an die Stadt für die Nutzung des öffentlichen Raumes überweist, möchte die Kölner Presseabteilung ebenso wenig verraten.
Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen dürfen ohne Werbung so lange auf kostenlosen Parkplätzen parken, bis der TÜV abgelaufen ist. Anhänger, ob mit oder ohne Werbung, müssen, solange sie ohne Zugmaschine dort stehen, spätestens nach zwei Wochen weggefahren werden. „Aber dann fahren sie einmal um den Block und stellen den Hänger drei Meter weiter auf“, sagt Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler.
Den Anhänger-Aufstellern droht so oder so ein Bußgeld. Problem nur: Die verantwortlichen Ämter haben nicht genügend Personal, um die illegalen Werbeanhänger zu finden. Deswegen wird die Verwaltung nur aktiv, wenn sich Anwohner melden. „Rufen Sie uns an“, fordert Stadtsprecherin Schmidt-Keßler auf.
Der Thai-Massage-Anhänger sei zudem nicht nur eine unerlaubte Werbung, sondern könne Autofahrer auch gefährlich ablenken. Deshalb ist jedwede Werbung, die durch Licht, Bild und Ton ablenkt, verboten — gerade an Autobahnen. Dazu hat vor Jahresfrist Michael Schulte (CDU) Erfahrungen mit Straßen.NRW gemacht. Damals hat er ein „Lärmschutz jetzt“-Plakat aufgehängt. Innerhalb weniger Stunden erhielt er die Aufforderung, das Plakat abzuhängen — weil es Wahlwerbung sei.