Analyse Jetzt dreht sich im Rathaus das Personalkarussell

analyse Wer wird der fünfte Dezernent im Verwaltungsvorstand? Die Aufgaben der Dezernate werden neu verteilt.

Wer füllt die Lücke im Verwaltungsvorstand aus?

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage von Panagiotis Paschalis gegen seine Abwahl im Juni 2017 abgewiesen. Dem früheren Beigeordneten für Bürgerbeteiligung und Beteiligungssteuerung steht zwar noch die Möglichkeit offen, in die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu gehen, aber das Urteil in erster Instanz verpflichtet die Stadt, den Verwaltungsvorstand mit einem Volljuristen zu besetzen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte der Stadt nach der Abwahl von Paschalis eine Übergangsfrist eingeräumt. Diese Frist läuft mit dem Urteil in erster Instanz ab.

Die Diskussion über die Besetzung und inhaltliche Ausrichtung des fünften Dezernats hat längst begonnen. CDU und Grüne haben sich nach dem Bruch der Großen Kooperation von SPD und CDU in einem Positionspapier darauf verständigt, dass das neue Dezernat die Themengebiete Wirtschaft, Arbeit, Stadtplanung, Bauen, Wohnen, Digitalisierung und Stadtmarketing abdecken soll. Die Besetzung soll ausdrücklich nicht vom Parteibuch abhängig gemacht werden. Marc Schulz, Fraktionsvorsitzender der Grünen, begründete dies, indem er die Berufung von Paschalis zum Beigeordneten als das „größte Missverstädnis seit der Berufung von Erich Ribbeck als Bundestrainer“ bezeichnete.

Da in der Wuppertaler Stadtgeschichte mit Marlies Drewermann (SPD), die für Kultur und Sport zuständig war, bisher nur einmal eine Frau dem Verwaltungsvorstand angehört hat, wünschen sich CDU und Grüne, dass bei entsprechender Qualifikation die Wahl auf eine Frau fällt. Beim Thema Wirtschaft gelte es, die Schnittstellen zur Wirtschaftsförderung zu beachten, sagt dazu die SPD. Die Wirtschaftsförderung habe als Anstalt des Öffentlichen Rechts einen größeren Spielraum als die Stadt und ihre Mitarbeiter. Außerdem dürfte die SPD ein Interesse daran haben, Kompetenzverluste des Dezernats von Frank Meyer (SPD) zu vermeiden, der bisher den Bereich Stadtplanung und Wirtschaft abdeckt.

Das Parteibuch bestimmte die Besetzung der Verwaltungsspitze

SPD und CDU hatten in den vergangenen Jahren die Dezernate unter sich aufgeteilt. Harald Bayer, dem bisher einzigen Wuppertaler Dezernenten mit einem Parteibuch der Grünen, war nach der Dezernatsaufteilung 2008 die Verantwortung für den Bereich Umwelt durch SPD und CDU entzogen worden, wogegen er ohne Erfolg vor das Verwaltungsgericht zog. Seitdem ist Frank Meyer auch für den Umweltbereich zuständig. 2013 wurde Bayer nach drei Amtsperioden verabschiedet.

Die FDP hatte sich grundsätzlich gegen die Schaffung eines fünften Dezernats ausgesprochen. Seit dem Amtsende von FDP-Mann und Volljurist Thomas Uebrick und Umweltdezernent Harald Bayer (Grüne) spiegele der Verwaltungsvorstand nicht mehr das politische Spektrum im Rat wider, kritisiert die FDP-Ratsfraktion. In vielen Bereichen – so im gesamten Verkehrsbereich – werde ansonsten in der Verwaltung nur Personal abgebaut. Mit Thomas Uebrick hatte die FDP von 2002 bis 2010 einen Dezernenten gestellt. Uebrick begann als Dezernent für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und war nach der Neuaufteilung der Dezernate für Schutz und Ordnung zuständig.

Für eine Wiederwahl fehlten dem FDP-Mann die Stimmen von SPD und CDU. Die nicht erfolgte Wiederwahl hatte zur Folge, dass dem Verwaltungsvorstand seitdem der laut Gemeindeordnung vorgeschriebene Volljurist fehlt. Diese formelle Lücke, die schon damals von der Bezirksregierung als kommunaler Aufsichtsbehörde angemahnt wurde, wurde erst mit dem Beginn der Amtszeit von Panagiotis Paschalis am 1. September geschlossen. Mit der Abwahl von Paschalis im Juni 2017 stand der Rat der Stadt wieder vor der Aufgabe, den Verwaltungsvorstand mit einem Volljuristen zu besetzen.

Neben der inhaltlichen Arbeit, die in einem Dezernat geleistet werden muss, hat das Personalkarussell auch eine nicht unbedeutende finanzielle Komponente. Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, dass der abgewählte Beigeordnete im Monat der Abberufung und in den folgenden drei Monaten sein Gehalt in der Besoldungsstufe B 5, das entspricht rund 8600 Euro, weitergezahlt bekam. Danach erhält der Dezernent im einstweiligen Ruhestand 71,75 Prozent seiner Bezüge bis zum Ende seiner Wahlperiode. Mindestens bekommt er 6100 Euro. Sollte er wieder arbeiten, wird das Geld mit dem neuen Gehalt verrechnet. Über die Höhe des Ruhegeldes gibt es keine Angaben.

Die Erfahrung lehrt, dass die (Fehl)-Besetzung eines Postens in der Verwaltungsspitze die Stadt teuer zu stehen kommt. Daher wird der Ruf nach einem professionellen Jobvermittler – neudeutsch Headhunter – bei der Besetzung des fünften Dezernats über die Parteiengrenzen hinaus lauter. Das Parteibuch – auch das lehrt die Erfahrung – sollte nicht die Hauptrolle spielen.