Kanal-Tüv: In Wuppertal ist noch keine Pflicht in Sicht

Für eine entsprechende Satzung wäre ein Ratsbeschluss nötig.

Wuppertal. Die Stadt Wuppertal hat aktuell noch keine eigene Satzungs-Regelung zur Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen. Das sagte Stadtsprecher Thomas Eiting am Freitag auf WZ-Nachfrage. Wie berichtet, überlässt es die jetzt im Landtag beschlossene Neufassung des Landeswassergesetzes Kommunen, festzulegen, wann Hausbesitzer die Abwasserleitungen auf ihren Grundstücken auf Dichtheit überprüfen müssen.

Sollte Wuppertal eine solche Satzung einführen wollen, müsste es dazu einen Ratsbeschluss geben: „Dies ist eine politische Entscheidung“, so Thomas Eiting weiter. Bei der Verwaltung gebe es bislang aber auch keine Pläne für eigene Prüfungs-Vorschriften, wie Eiting versichert.

Wie berichtet, gilt eine Prüfpflicht bis 2015 (für ältere Häuser) beziehungsweise bis 2020 nur für Häuser, die in Wasserschutzgebieten stehen. Da gibt es Eiting zufolge allerdings kaum Betroffene in Wuppertal: „Im gesamten Stadtgebiet sind nur 20 bis 30 Häuser davon betroffen.“ Deren Eigentümer seien bereits im Jahr 2011 von der Stadt angeschrieben worden. Ansonsten liegt laut Eiting die Reparatur und Instandhaltung eventuell defekter Wasserleitungen im Ermessen der Hausbesitzer.

Kritik an der neuen NRW-Regelung kommt vom Wuppertaler FDP-Landtagsabgeordneten Marcel Hafke: Das Gesetz sei nicht bürgerfreundlich. Sollte Wuppertal eine eigene Regelung verabschieden, sollte diese eine Kanalprüfung nur bei begründetem Verdacht vorsehen.