Justiz Klage gegen Polizeieinsatz bei Wuppertaler Engelsdemo beschäftigt Verwaltungsgericht

Wuppertal · Am Montag, 17. Februar, beginnt das Verfahren. Die Vorwürfe richten sich gegen das Vorgehen der Polizei.

Engelsdemos – wie hier 2023 – haben in Wuppertal eine Tradition. 2021 war besonders, damals eskalierte die Versammlung.

Foto: Otto Krschak

Am Montag, 17. Februar, beginnt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Prozess, mit dem der Polizeieinsatz bei der Engelsdemo im Jahr 2021 überprüft werden soll. Geklagt hat das Engels-Bündnis, Veranstalter der jährlichen Demonstration zur Erinnerung an den Sozialrevolutionär. Es wirft der Polizei vor, die Demonstration, die seit 2015 friedlich stattgefunden hat, 2021 zu Unrecht angegriffen und aufgelöst zu haben. Die Polizei hatte damals berichtet, es habe bei der Versammlung auf dem Berliner Platz Verstöße gegen das Vermummungsverbot gegeben. Weil diese trotz Aufforderung der Polizei, dies zu unterlassen, weitergeführt wurden, habe die Polizei den anschließend geplanten Umzug verboten und wollte Personalien feststellen. Dabei soll es nach Angaben der Polizei zu Widerstandshandlungen gekommen sein. Sieben Personen wurden kurzfristig in Gewahrsam genommen.

Sinan Demir, Sprecher des Engels-Bündnisses, warf der Polizei vor, die Teilnehmer kriminalisiert zu haben. Hartmut Böhmler, der 2021 Anmelder der Demo war, beschrieb damals im WZ-Gespräch die Polizei von Anfang an als besonders wenig kooperativ, der Einsatz sei „völlig überzogen“ gewesen. Sein Verdacht: NRW-Innenminister Reul habe Argumente für seine härteren Polizeigesetze gebraucht.

Die Polizei leitete zahlreiche Verfahren ein, unter anderem wegen Widerstands, Landfriedensbruchs und Verstößen gegen das Vermummungsverbot. Mehrere daraus folgende Verfahren vor dem Amtsgericht zogen sich über Jahre hin und endeten mit Freisprüchen, weil sich die Vorwürfe nicht mehr nachweisen ließen. Das Verwaltungsgericht will am heutigen Montag und am Mittwoch, 17. und 19. Februar, jeweils ab 9 Uhr verhandeln. Es sollen 22 Zeugen vernommen werden. Ob es bereits am Mittwoch zu einem Urteil kommt, steht noch nicht fest.