Konfessionsschulen dürfen ihre Schüler auswählen
Schulen in Trägerschaft des Erzbistums haben das Ziel, den christlichen Glauben zu leben.
Schulen in kirchlicher Trägerschaft genießen einen guten Ruf. In Wuppertal sind die Plätze am Gymnasium St. Anna oder der Tagesschule Dönberg begehrt. So begehrt, dass nicht alle Kinder aufgenommen werden, die eine andere Konfession haben oder nicht getauft sind.
Peter Schmoll, Leiter der Erzbischöflichen Tagesschule Dönberg
Das musste auch ein Viertklässler aus Wuppertal erfahren. Er hat keinen Platz an der Tagesschule Dönberg bekommen. „Heutzutage sollte das nicht mehr so sein“, findet Christa Wachtendonk, die Großmutter des Jungen. Sie ist katholisch, ihr Enkel wurde aber evangelisch getauft und erzogen.
„Für Kinder ist es keine schöne Erfahrung, zurückgewiesen zu werden“, sagt Peter Schmoll, Leiter der Erzbischöflichen Tagesschule Dönberg. Er würde den Kindern diese Erfahrung gerne ersparen, aber Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Köln müssen mindestens 60 Prozent katholische Schüler pro Schuljahr aufnehmen. Die restlichen Plätze werden an evangelische oder konfessionslose vergeben. „Kriterien für eine Aufnahme sind Geschwisterkinder und Eltern, die selbst die Schule besucht haben“, sagt Schmoll. Es gebe relativ viele Bindungen, die man berücksichtigen müsse. Dann blieben häufig nur eine Handvoll Plätze übrig, die an weitere Bewerber vergeben werden könnten.
In der St.-Anna-Schule Wuppertal, dem Erzbischöfliches Gymnasium für Jungen und Mädchen, ist aber noch ein weiterer Aspekt entscheidend für die Aufnahme: „Der Schüler muss laut Grundschulempfehlung gymnasial geeignet sein“, sagt Schulleiter Benedikt Stratmann. Sonst sei die Chance für eine Aufnahme extrem gering. Die Aufnahme erfolgt in Form einer Bewerbung. „Wenn das Kind nicht konfessionell gebunden ist, müssen die Eltern glaubhaft versichern können, dass sie zu einer aktiven und offenen Auseinandersetzung mit dem katholischen Glauben bereit sind“, sagt Stratmann.
Für den Schulalltag bedeutet das, dass die Schüler an Schulgebeten, Gottesdiensten und dem Religionsunterricht teilnehmen muss - auch wenn das Kind zum Beispiel ein Muslim ist. Andererseits erwartet die Schule, dass die Eltern die Aktivitäten unterstützen und sich das Kind ein Bild über den Glauben machen darf. Dazu gehören auch Tage religiöser Orientierung, in denen sich Schüler aktiv mit dem Glauben auseinandersetzen. „Wenn mir dann ein Schüler nach dem Abitur sagt, er kann nichts mit Religion anfangen, kann ich damit leben“, sagt Stratmann.
Auch Grundschulen können eine konfessionelle Ausrichtung haben. Träger der katholischen und evangelischen Grundschulen ist aber die Kommune, das heißt die Stadt Wuppertal. „Das Landesgesetz sieht Angebotsschulen der beiden Konfessionen vor“, sagt Michael Neumann, Schulreferent im Schulreferat des Kirchenkreises Wuppertal. Die Schulen sind vom Elternwillen getragen. Wenn eine Schule neu eingerichtet wird, gibt es ein sogenanntes Bestimmungsverfahren, in dem entschieden wird, ob die Schule eine Gemeinschaftsgrundschule wird oder eine katholische oder evangelische Ausrichtung hat.
„Ziel der Schule ist die christliche Sozialisation“, sagt Neumann. Das heißt, die Schule orientiert sich am Kirchenjahr und hat religiöse Feste mehr im Blick. Im Unterschied zu städtischen Schulen darf im Klassenzimmer ein Kreuz hängen. „Das gehört sozusagen zum Portfolio der Schule“, sagt Neumann. Die konfessionellen Schulen in kommunaler Trägerschaft haben keine Quote, so dass auch Kinder anderer Glaubensrichtungen die Schule besuchen können. Allerdings haben auch die konfessionellen Grundschulen immer wieder mehr Anmeldungen als Plätze, so dass sie Schüler abweisen müssen.