Schulfinanzierung Landesregierung bringt Troxler-Schule in Bedrängnis

Neunprozentige Eigenleistung bei den Schulkosten sei untragbar.

Die Troxler-Schule am Nommensenweg.

Foto: Keil, Kurt

Das Schulgesetz NRW sieht vor, dass jede Förderschule, die nicht in kirchlicher oder staatlicher Trägerschaft ist, eine neunprozentige Eigenleistung an den anerkannten Schulkosten tragen muss. Solch eine Schule ist die Troxler-Schule in Barmen, die sich als Schule in freier Trägerschaft hauptsächlich über die Elternbeiträge finanziert. Die Beiträge belaufen sich durch diese neun Prozent Eigenleistung auf 167 Euro pro Schüler pro Monat, da 120 Schüler an der Förderschule für geistig behinderte Kinder unterrichtet werden.

Das Problem sei, dass viele davon aus sozial und wirtschaftlich schwierigen Elternhäusern kommen, die einen solchen Betrag nicht so leicht aufbringen können, erklärt Vorstandsmitglied der Troxler-Schule Rüdiger Rehbein.

50 Prozent der Eltern seien Bildungs- und Teilhabepaket-berechtigt (BuT), das heißt Kosten für Klassenfahrten und Mittagessen oder ähnliches werden vom Sozialamt übernommen. Die Eigenleistung allerdings nicht, das sieht das Gesetz nicht vor.

Der Kern des Problems liege aber in dem hohen Personalaufwand einer Förderschule für geistig Behinderte, dessen Kosten rund 80 Prozent der gesamten Schulkosten ausmachen, so Rehbein weiter. Es würden vier Mal so viele Lehrer benötigt wie bei nicht Behinderten und dementsprechend mehr müssen die Elternhäuser als Eigenleistung aufbringen. Damit seien die Eltern zunehmend überfordert und der wirtschafltiche Fortbestand der Schule sei dadurch gefährdet.

Schon seit drei Jahren machen Vertreter der Troxler-Schule das Schulministerium und die zuständigen Landespolitiker auf das Finanzierungsproblem aufmerksam, was bisher aber zu keiner Beseitigung der Benachteiligung geführt habe.
Deshalb haben sich die Vertreter der Schulpflegschaft und der Schulträgerschaft nun dazu entschlossen, Klage gegen die Bezirksregierung und das Land NRW einzureichen. Dazu soll es im nächsten Monat ein Beratungsgespräch mit einer Fachanwältin geben.

Das Ziel des Troxler-Hauses sei es, „die Eigenleistung deutlich abzusenken, am besten auf zwei Prozent“, sagt Rehbein. Ein anderer Vorschlag wäre das sogenannte „Berlin-Modell“: Dort wird pro zehn Prozent BuT-berechtigten Eltern ein Prozent Eigenleistung abgesenkt. Heißt konkret, wenn es 50 Prozent BuT-berechtigte Eltern in einer Förderschule gibt, so wie es bei der Troxler-Schule der Fall ist, würde die Eigenleistung um fünf Prozent gesenkt werden. „Die haben das Problem erkannt und genau da angesetzt“, lobt Rehbein.

Das Bundesland NRW sei Schlusslicht, was die Finanzierung der Förderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche angeht. Bis auf Niedersachsen hätten alle eine 100 Prozent-Finanzierung, heißt, weder die Schule noch die Eltern müssen einen Eigenanteil aufbringen. Eine Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Landtages durch die Grünen-Abgeordnete Sigrid Beer gab es zu diesem Thema schon. Die Antwort, die eigentlich bis Mitte Januar kommen sollte, blieb allerdings bis heute aus. Die Bezirksregierung Düsseldorf konnte sich dazu ebenfalls kurzfristig nicht äußern. boot