Spektakuläre Kriminalfälle Lange Ermittlungen beim Mallorca-Mord
Beyenburger wurde erst sechs Jahre nach dem Tod einer 15-Jährigen endgültig verurteilt.
Wuppertal. Auf eine Party wollte die 15-Jährige am Abend des 31. Juli 2002. Nachdem sich das Mädchen im Ferienort El Arenal auf Mallorca von ihrer Mutter verabschiedet hatte, blieb es verschwunden. Zwei Monate später wurde ihre schon teils verweste Leiche gefunden. Erst sechs Jahre später wurde ein Wuppertaler für den Tod des Mädchens verurteilt.
Lange tappten die Ermittler im Dunkeln. Irgendwann geriet der Mann aus Wuppertal-Beyenburg in Verdacht, der Untermieter der Familie auf Mallorca gewesen war. Er hatte noch mit nach dem Mädchen gesucht, sich dann abgesetzt.
Bisher war er als Kleinkrimineller aufgefallen, aber nicht als Gewalttäter. Dass er eine solche Seite hatte, zeigte dann ein Prozess 2004 in Berlin. Er hatte eine junge Frau mit einem Elektroschocker bedroht. Sie schildert, dass er Sex von ihr wollte, sie konnte entkommen. Weil sein Strafregister keine Gewalttaten enthielt, verhängte das Berliner Gericht nur zwei Jahre auf Bewährung.
Die Ermittler im Fall Mallorca-Mord setzten schließlich einen verdeckten Ermittler auf ihn an. Diesem gestand der Mann, er habe die 15-Jährige nach einer Provokation geohrfeigt. Sie sei gegen den Türrahmen gestürzt und habe sich tödlich verletzt.
Jetzt gab es eine Anklage, 2006 fand der Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht statt. Das Urteil lautete neuneinhalb Jahre für Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht ging davon aus, dass er die 15-Jährige mit Chloroform betäuben wollte, sie daran starb.
Gegen das Urteil ging der Angeklagte in Revision — mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof befand, sein Geständnis sei nicht verwertbar. Deshalb gab es 2008 einen zweiten Prozess. Wie im ersten schwieg der Angeklagte. Trotzdem kam das Gericht zu der Überzeugung, dass er schuld am Tod der 15-Jährigen ist. Dieses Urteil wurde rechtskräftig.