Lienhardplatz: „Mängel und Rechtsverstöße“

Entscheidung: Das Oberlandesgericht erteilt der Stadt eine Ohrfeige: Lienhardplatz muss europaweit ausgeschrieben werden.

Wuppertal. Buenos Dias: Wenn ein freundlicher andalusischer Immobilienunternehmer irgendwann im kommenden Frühjahr Pläne zur Neugestaltung des Vohwinkeler Lienhardplatzes vorlegen würde, dann wäre das zwar eine ziemliche Überraschung - aber durchaus im Rahmen des Möglichen.

Denn nach dem Beschluss des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) vom Mittwoch zum Grundstücksverkauf am zentralen Vohwinkeler Stadtplatz steht fest, dass die Wuppertaler Verwaltung das Großprojekt neu ausschreiben muss. Und zwar europaweit.

Das OLG folgt mit dem Beschluss einer Entscheidung in einem anderen Fall und stellt fest, dass Kommunen bei Grundstücksverkäufen in Verbindung mit geplanter Bebauung die Vorschriften des Vergaberechts einhalten müssen. Und das sieht eine europaweite Ausschreibung vor.

Das andere hat der Wülfrather Investor Uwe Clees vorgelegt. Seine "Lienhard-Passage" genannte Einkaufs-Mall ist ebenfalls eingebunden in Wohnbebauung, weist aber deutlich mehr Ladenfläche aus.

Die Stadt hatte sich im Frühsommer für Georg Verfuß ausgesprochen - eine in Vohwinkel nicht unumstrittene Entscheidung: Viele Stadtteilbewohner wollen mehr Einzelhandel. Andererseits halten auch zahlreiche Geschäftsleute die Shopping-Mall-Pläne von Uwe Clees für unrealistisch.

Der Wülfrather hatte nach seiner Niederlage von der Vergabekammer der Bezirksregierung prüfen lassen, ob der Grundstücksverkauf hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Er bekam Recht, die Stadt protestierte. Nun hat das Oberlandesgericht entschieden. Und diese Entscheidung bedeutet: Es muss neu ausgeschrieben werden.