Messer-Attacke: Bäcker zu Haftstrafe verurteilt
Familienvater (35) fühlte sich nachts an der Haustür von zwei Landsleuten bedrängt. Gericht zweifelt an der Reue des Angeklagten.
Nordstadt. Der Arbeitstag eines Bäckers beginnt sehr zeitig. Umso erboster war ein türkischer Familienvater, der für eine Kölner Großbäckerei arbeitet, als es an einem Dienstag im Juli vergangenen Jahres an seiner Tür an der Wiesenstraße in der Elberfelder Nordstadt klingelte - um 23 Uhr. Es war der Auftakt für Jagdszenen, bei denen der 35-Jährige zwei Landsleute zum Teil schwer verletzt haben soll. Am Montag wurde der teilgeständige 35-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Laut Anklage war der Familienvater mit einem Obstmesser auf die ihm völlig unbekannten Spätklingler losgegangen. Warum, war die zentrale Frage? Er habe Angst gehabt, sich um seine Frau und das schlafende Kind gesorgt, sagte der Angeklagte. Warum er nicht die Tür geschlossen und die Polizei alarmiert, sondern die beiden Männer auch noch bis auf die Wiesenstraße verfolgt habe, hakte Richter Lars Petersen nach. Das konnte der Mann nicht erklären: Die beiden späten Besucher seien aggressiv gewesen, hätten wirr geredet und behauptet, seine Frau zu kennen.
Doch warum klingelten die beiden späteren Opfer mitten in der Nacht? Es war wohl wie Staatsanwalt Heribert KauneGebhardt es formulierte "eine hirnrissige Idee". Die beiden Türken (40 und 50 Jahre alt) aus Bedburg waren an jenem Dienstag auf Besuchstour durch NRW. Dabei will sich der 50-Jährige daran erinnert haben, vor drei Jahren ein einziges Mal in Wuppertal eine Frau getroffen zu haben - die Ehefrau des Angeklagten.
Das späte Klingeln und die Frage nach der Bekannten von damals bezahlte der 50-Jährige mit einem Stich in den Bauch, bei der das Bauchfell durchstoßen wurde und Blut in den Darm einzudringen drohte. "Ohne ärztliche Behandlung tritt bei so etwas der Tod ein", bestätigte eine damalige Assistenzärztin. Der Verletzte hatte doppelt Pech. Wegen diverser Vorerkrankungen erlitt er im Krankenhaus auch noch eine Lungenentzündung und einen Herzinfarkt. Das zweite Opfer kam mit einer etwa sechs Zentimeter langen Schnittwunde am Rücken vergleichsweise glimpflich davon.
"Ich muss mich entschuldigen", sagte der Angeklagte am Montag. Die Verteidigung bat um eine Bewährungsstrafe. Doch dem Gericht war das Geständnis nicht reuevoll genug. Bleibt es bei dem Strafmaß, muss der Familienvater ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.