Die beiden anderen Angeklagten (39 und 43 Jahre) sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu 1,5 Jahren ohne Bewährung beziehungsweise einem Jahr mit Bewährung verurteilt werden. Nach der Mittagspause am Freitag wird die Nebenklage ihr Plädoyer halten, Im Anschluss die Verteidigung der Angeklagten.
In dem gut gefüllten Gerichtssaal betonte der Staatsanwalt, dass er dem Hauptangeklagten nicht glaubt, dass er das Opfer (53) am Autonomen Zentrum in Notwehr niedergestochen hat. Dafür spräche, dass der Angeklagte, das Opfer in den Rücken gestochen hat. Patrick P. behauptete dagegen, dass er aus Panik zugestochen habe, weil das heute 54-jährige Opfer ihn mit einer Bierflasche angegriffen habe.
Ein Urteil wird Anfang Februar gesprochen.
Das Opfer, ein 53-jähriger Besucher des AZ Wuppertal, wurde am 11. April nach einem Streit durch mindestens Messerstiche in den Rücken lebensgefährlich verletzt. Die Angeklagten gehören oder gehörten der rechen Szene an, haben sich im Umfeld der Hooligans-gegen-Salafisten-Szene (HoGeSa) kennen gelernt.
Die Besucher des Autonomen Zentrums beklagten im Anschluss an die fast tödlichen Messerstichen auch das Vorgehen der Polizei