Mord am Werth: Sorge um Sicherheit der Zeugen
Angehörige müssen aussagen. Sicherheitskräfte befürchten „heißen Tanz“.
Wuppertal. Im Prozess um die Bluttat in einem Juweliergeschäft am Werth, bei der am 17. Oktober des vergangenen Jahres eine Angestellte (33) getötet und ihre Kollegin (26) lebensgefährlich verletzt wurde, drohen den Sicherheitskräften schwere Tage. Wie berichtet, müssen sich seit vergangener Woche zwei Männer aus Montenegro (22, 39) vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten.
Nicht nur die überregionalen Medien interessieren sich erwartungsgemäß stark für das Verfahren, auch der Zuschauerraum war an den ersten beiden Prozesstagen mit 80 bis 100 Personen gefüllt — fast ausschließlich mit Angehörigen und Freunden der getöteten 33-Jährigen, ihres Witwers und der 26-jährigen Überlebenden.
Um Racheakte gegen die Angeklagten zu verhindern, findet der Prozess unter ungewöhnlich strengen Sicherheitsvorkehrungen statt: Alle Zuschauer müssen zwei Metalldetektoren — am Eingang des Gebäudes und zum Gerichtssaal — passieren. Außerdem wird der Personalausweis aller Zuschauer kopiert.
Während der Verhandlungen blieb es im Gerichtssaal bisher eher ruhig. Nur vereinzelt kam es zu Störungen durch Zwischenrufe aus dem Publikum. Doch viele Prozessbeobachter fürchten, dass sich das bald ändern wird: Zum Beispiel wenn die Videos der Überwachungskameras aus dem Juweliergeschäft gezeigt werden. Darauf sollen schreckliche Bilder zu sehen sein, die wie eine Hinrichtung wirken.
Ein weitere brenzlige Situation könnte es geben, wenn die Angehörigen des Hauptangeklagten als Zeugen vernommen werden müssen. Dies hatte der Richter mehrfach versucht zu verhindern. Bereits am ersten Prozesstag wies er die Angeklagten darauf hin, dass eine Aussage zu ihrem Werdegang die Aussage unnötig machen könnte — der Hautangeklagte schweigt trotzdem weiter. Der Richter: „Es sind ihre Angehörigen, die mich angefleht haben, nicht aussagen zu müssen.“
Zu Erklärung: Das Überwachungsvideo könnte auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt werden. Ebenso wäre die Vernehmung der Angehörigen der Angeklagten per Video-Schalte möglich. So müssten sie sich nicht der Gefahr aussetzen, auf die Angehörigen der Opfer zu treffen. Allerdings wären beide Möglichkeiten ein möglicher Grund für den Bundesgerichtshof, ein Revisionsverfahren zuzulassen. Offensichtlich wollen das alle Prozessbeteiligten verhindern.
Als am Freitag alle Nebenkläger erklären ließen, dass sie — trotz vorliegenden schriftlichen Aussagen — nicht auf die Anwesenheit der Verwandten verzichten wollen, gab es Applaus und „Richtig so“-Rufe aus dem Publikum.
Auf dem Gerichtsflur machte schnell das Wort „Sippenhaft“ die Runde. Ein für die Sicherheit zuständiger Polizist zur WZ: „Das wird ein heißer Tanz.“