Myska-Neubau soll bis Juni fertig sein
Die Arbeiten in der Aue ziehen sich schon seit langem hin, die Gründe sind unklar.
Elberfeld. Auf der Baustelle der gläsernen Bäckerei in der Aue hat es zuletzt wieder Bewegung gegeben. Nachdem die Arbeiten dort bisweilen nur recht zögerlich vorangingen, ist in den letzten Tagen unter anderem das Kopfsteinpflaster im Eingangsbereich verlegt worden. Bauherr und Bäckerei-Chef Detlef Myska möchte auf WZ-Anfrage zum derzeitigen Baustand nicht allzu viel sagen. Immerhin verrät er eines: Bis zum Ende des Frühjahrs, spätestens Ende Juni sollen die Arbeiten — so die Hoffnung — beendet sein.
Ein Datum für den Umzug gibt es derzeit nicht. Nach WZ-Informationen hatten im Winter unter anderem niedrige Temperaturen die Bauarbeiten verzögert. Die Arbeiten an der Baustelle ziehen sich allerdings schon seit mehreren Jahren hin. 2008 hatte die Bäckerei und Vollkornmühle Myska den Wuppertaler Wirtschaftspreis erhalten. Schon damals wurden die Ausbaupläne auf dem ehemaligen Gelände eines Sanitärhandels in der Aue 14 bekanntgegeben. Auf einer Fläche von rund 2800 Quadratmetern sollen unter anderem ein gläserne Backstube, eine Bio-Bäckerei und Außengastronomie entstehen - auch das Café Creme soll von der Briller Straße in die Aue wechseln.
Der Umzug ist nötig geworden, weil der Platzbedarf am Produktionsort in der Briller Straße nicht mehr ausreicht, auch der Verkehr und die Parksituation vor der Bäckerei sind nicht optimal. Die sich hinziehenden Arbeiten in der Aue haben allerdings bei Passanten und Anwohnern auch immer wieder die Frage nach dem Bauende aufgeworfen.
Die Stadt verweist darauf, dass es sich bei der Baustelle um ein privates Vorhaben handle und die Einflussmöglichkeiten als solches eher begrenzt sind. Natürlich würden Baustellen an exponierter Stelle mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt, räumt Jochen Braun, Leiter des Ressorts Bauen und Wohnen, ein. Allerdings existiere keine Auflage, wie schnell so ein Bau bezugsfertig zu sein habe. „Wenn das Bauvorhaben begonnen hat, gibt es keine Regelung, wie schnell die Arbeiten zu beenden sind“, betont der Ressortleiter. Es gebe lediglich eine Vorgabe: Die Bauarbeiten dürfen nicht länger als ein Jahr unterbrochen sein.
Das war bei der neuen Filiale von Myska offenbar bislang nicht der Fall. Die Stadt erteilt zunächst eine Baugenehmigung für drei Jahre. Reicht die nicht aus, kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerung könne beliebig oft beantragt werden, so Braun. Solange es keine planungsrechtlichen Gründe gebe, die gegen eine Verlängerung sprächen, werde diese auch erteilt. Die Überwachung der Baustellen sei in der Landesbauordnung NRW geregelt.