Recyclinghöfe Nach Korruptionsverdacht: AWG ändert den Ablauf an den Recyclinghöfen

Wuppertal · Jeder Kunde erhält demnächst eine Quittung und muss sein Autokennzeichen angeben. Die Stadttochter stellt mögliche personelle Konsequenzen weiter zurück.

Foto: ja/Keil, Kurt

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal (AWG) zieht erste Konsequenzen aus den Korruptionsvorwürfen gegen einzelne Mitarbeiter an den Recyclinghöfen. Kurzfristig sind folgende Änderungen geplant:

Es wird ein neues Quittungs- und Kassensystem geben: Jeder, der auf dem Recyclinghof etwas abgegeben hat, erhält eine Quittung, auch wenn die Ladung kostenfrei abgegeben werden durfte. Die Anlieferung samt Quittung ist nur unter Eingabe des Auto-Kennzeichens des Anlieferers möglich. So ist die Zuordnung jeder Anlieferung, ob kostenpflichtig oder kostenfrei, nachvollziehbar.

Im Einfahrtsbereich der Recyclinghöfe wird es teilweise geänderte Warte- und Absperrregelungen geben, damit unkontrolliertes Befahren des Geländes und unbeaufsichtigtes Laden von Material nicht mehr möglich ist.

Für das Personal auf den Recyclinghöfen wird es ein rollierendes Schichtsystem geben. Das heißt, die Mitarbeiter werden nicht nur an einem Recyclinghof, sondern an mehreren Standorten eingesetzt. Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sind davon nicht betroffen.

Ab sofort gilt für alle Recyclinghöfe der AWG: Den Mitarbeitern ist die Annahme von Trinkgeld oder anderen Zuwendungen nicht erlaubt. Die AWG-Geschäftsführung bittet deshalb auch die Bürgerinnen und Bürger, von Trinkgeld oder anderen Zuwendungenabzusehen. Es wird geprüft, ob eine Videoüberwachung des Geländes unter Beachtung des Datenschutzes möglich wäre.

Weiterhin sieht die AWG von personellen Konsequenzen ab. Es ist bekannt geworden, dass Mitarbeiter der Recyclinghöfe gegen Bestechungsgeld das Abladen von Müll erlaubt haben sollen, auch über die haushaltsüblichen Mengen hinaus.

AWG-Geschäftsführer Martin Bickenbach weist darauf hin, dass strafrechtliche Ermittlungen ausschließlich der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Wuppertal obliegen, mit der die AWG voll umfänglich kooperiere. Martin Bickenbach: „Wir stellen die Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen wie zum Beispiel Abmahnungen bis zum Abschluss der Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft zurück. Fragen zum Stand der laufenden Ermittlungen können wir deshalb nicht beantworten.“ neuk