Nachgehakt: Bisher keine Verstöße der Hundehalter
Seit 1. Januar kontrolliert die Stadt auch im Wald.
Wuppertal. Seit dem 1. Januar darf auch die Stadt Verstöße anzeigen, wenn Hundehalter ihre Tiere unrechtmäßig auf Waldwegen frei laufen lassen. In den ersten Wochen seit dieser Änderung gab es jedoch diesbezüglich wenig zu tun für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes: „Es gab bisher keine Beschwerden im Rathaus, wir mussten nicht zielgerichtet rausfahren“, sagt Stadtsprecherin Alexandra Szlagowski. Auch bei den üblichen Kontrollgängen habe es keine Verstöße gegeben.
Eine neue Verordnung des Regionalforstamtes sieht vor, dass in ausgeschilderten Anleingebieten Leinenzwang auch dann herrscht, wenn es sich um ein Waldgebiet handelt. Die Kontrolle hat das Forstamt an die Stadt übertragen — deren Mitarbeiter können bei Verstößen also die Personalien der Hundebesitzer aufnehmen und diese an das Forstamt weitergeben, das dann über ein Bußgeld zwischen zehn und 125 Euro entscheidet.