Neuntklässler hoffen auf Prognose-Klausel
Weil die Schüler nicht in die verkürzte Schulzeit sollen, könnte es milde Urteile geben.
Wuppertal. Das Gerücht hält sich hartnäckig: Eltern von Schülern, die die neunte Klasse eines Gymnasiums in Wuppertal besuchen, hören immer wieder, dass versetzungsgefährdete Schüler in diesem Jahr doch eigentlich gar nicht sitzenbleiben können. Ganz so ist es zwar nicht, aber doch ist an dem Gerücht etwas dran.
Hintergrund: Die Neuntklässler gehören zum letzten Jahrgang, der das Abitur nach 13 Jahren baut und deshalb das Gymnasium neun Jahre lang besucht. Die derzeitigen Achtklässler hingegen arbeiten im G-8-Modus. Das heißt: Sie besuchen das Gymnasium acht Jahre lang, absolvieren andere Lehrpläne mit mehr Unterrichtseinheiten und machen dann gemeinsam nach insgesamt zwölf Schuljahren zusammen mit den aktuellen Neuntklässlern das Abitur. Und da ist es offenbar nicht unproblematisch, ein Kind aus der neunten Klasse das Schuljahr wiederholen zu lassen.
Das NRW-Schulministerium spricht von einer einmalig auftretenden Situation und hat die Schulleitungen nach Angaben von Ministeriums-Sprecher Thomas Breuer beraten.
Mit einem Ergebnis, das Karl W. Schröder, Sprecher der Wuppertaler Gymnasien, so zusammenfasst. "Die Zahl der Nichtversetzungen in der neunten Klasse wird in diesem Jahr aller Voraussicht nach deutlich niedriger ausfallen als in den Vorjahren." Denn bei Gefärdungen in der neunten Klasse gibt es eine klare Aussage des Ministeriums: "Oberste Priorität hat hier die individuelle Förderung zur Vermeidung der Nichtversetzung." Und sollten die Anforderungen an die Versetzung nicht erfüllt werden, so sollte zunächst geprüft werden, ob eine Versetzung "dennoch in Betracht gezogen werden kann".
Das bedeutet: Wenn nächste Woche an den Gymnasien die Zeugniskonferenzen laufen, geht es für die Neuntklässler verstärkt darum, ob sie eine Prognose erhalten, wonach sie ihre Schwächen in der zehnten Jahrgangsstufe ausmerzen können. Nach diesem zehnten Schuljahr stellt sich die Frage dann erneut.