Nevigeser Straße: Wuppertal lässt Verkauf durch EU prüfen

Die Stadt will beim Verkauf des Grundstücks an der Nevigeser Straße an Lidl auf Nummer sicher gehen und lässt ihn durch die Europäische Kommission prüfen. Damit folgt sie der Empfehlung eines Juristen.

Foto: Stefan Fries

Anlass ist die Beschwerde des Immobilienunternehmers Schoofs, der ebenfalls das Grundstück kaufen wollte. Er wirft der Stadt vor, den Discounter vorgezogen zu haben, obwohl er selbst ein besseres Angebot abgegeben habe. Damit habe die Stadt nicht an den Meistbietenden verkauft und Lidl unzulässig bevorzugt.

Der Grundstücksverkauf soll die Grundlage schaffen für den Bau einer Vierfach-Sporthalle für die Gesamtschule Uellendahl-Katernberg, die Grundschule und Vereine auf dem benachbarten Bereich des Areals. Um Platz für die Halle zu schaffen, zieht der bis jetzt dort beheimatete WSV mit seinem Jugendzentrum von der Nevigeser Straße zum Stadion am Zoo. Dort saniert die Stadt den Nebenplatz und die Turnhalle für den Verein. Die Kosten für den Umzug und die Sanierung sollen aus dem Verkauf des Teilgrundstücks an einen Nahversorger bestritten werden.

Nach der Ausschreibung hatte die Stadt Lidl den Zuschlag gegeben — doch dann legte Schoofs Beschwerde ein. Lidl wollte eigentlich bereits im Herbst 2018 eröffnen.

Kämmerer Johannes Slawig (CDU) betont, dass der Anwalt nach Prüfung des Vorgangs zu dem Ergebnis kam, dass das Handeln der Stadt rechtlich nicht zu beanstanden sei. Denn Schoofs habe nach Ansicht der Stadt den Kauf an die Bedingung geknüpft, dass er mit über 2000 Quadratmeter eine doppelt so große Verkaufsfläche wie in der Ausschreibung genannt erhält — für einen Vollsortimenter, eventuell zudem einen Discounter und einen Drogeriemarkt.

„Ob das eine Bedingung oder nur ein Hinweis war, ist streitig“, räumt Slawig ein. Schoofs sage, es sei keine Bedingung gewesen, sie hätten auch Interesse an dem Grundstück gehabt, wenn ihnen weniger Quadratmeter möglich gewesen wären.

Die Stadt will nun jedem Risiko aus dem Weg gehen. Denn sollte der Verkauf eines Tages doch als Verstoß gegen die Regeln bewertet werden, wäre der Kaufvertrag mit Lidl nichtig, die Stadt müsste Schadenersatz leisten. Daher empfehle der Anwalt ein sogenanntes Notifizierungsverfahren. „Wir erwarten von der Europäischen Kommission eine Notifzierung, also eine Bestätigung, dass die Vergabe zulässig war“, so Slawig. Bis diese Bestätigung vorliegt, ruhe das Verkaufsverfahren. „Das hat aber keine Auswirkungen auf die Sportplätze“, betonte Slawig. Die Arbeiten dafür gingen weiter. „Aber die Sporthalle liegt auf Eis.“ Bei der Dauer des Verfahrens rechne der Anwalt mit etwa neun Monaten. „Wenn das stimmt, dann gibt es zwar eine Verzögerung, aber nicht eine so große“, so Slawig. Ohnehin dauere es noch sechs Monate, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Sollte die Kommission die Entscheidung der Stadt als unzulässige Beihilfe einordnen, müsse es eine neue Ausschreibung geben. Das würde eine Verzögerung von deutlich mehr als einem Jahr ab heute bedeuten, so Slawig.