Kommunalwahl in Wuppertal Wahl 2020: Parteien müssen mit Nominierungen warten

Die Stadt musste nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes die Wahlbezirke ändern — das hat Folgen.

 2020 steht die Kommunalwahl an.

2020 steht die Kommunalwahl an.

Foto: nn/dpa

Einige Parteien sind schon vorgeprescht, haben ihre möglichen Kandidaten für den neuen Rat, der am 13. September gewählt wird, bereits benannt. Doch die Vorschläge dürften nach Auskunft der Stadt obsolet sein: Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes in Münster musste die Verwaltung nämlich die Wahlbezirke neu einteilen. Details dazu will die Verwaltungsspitze um Oberbürgermeister Andreas Mucke und Wahlleiter Johannes Slawig am Montag mitteilen. Doch aus dem Rathaus ist bereits zu hören, dass einige Grenzen neu gezogen werden müssen. In einigen Teilen Wuppertals könnte es neue Bezirke geben, dafür in anderen weniger. Am Donnerstag wurden die Geschäftsführer der Parteien in einem Schreiben informiert. Darin heißt es unter anderem: „Bereits eingereichte Wahlvorschläge sowie durchgeführte Aufstellungsversammlungen für die Wahl in den Wahlbezirken dürfen im Hinblick auf eine nicht zu beanstandende Kommunalwahl nicht zugelassen werden.“

Hintergrund ist das Urteil, das in der Öffentlichkeit eher durch die Bestätigung der Stichwahl im Gedächtnis geblieben ist. Demnach müssen die Bezirke annähernd gleich groß sein. Die Abweichungsobergrenze lag bislang bei 25 Prozent, wurde jetzt aber auf 15 Prozent gesenkt. Das machte die Neueinteilung notwendig, so die Stadt.

Diese Einteilung sei für die Wahlvorbereitung von grundlegender Bedeutung: Wahlrechtlich gesehen ist sie nämlich der „früheste Zeitpunkt“ für Vorschläge und Nominierungen. Diese müssten nun wiederholt werden, sobald die neuen Grenzen bestätigt sind. Am 20. Februar entscheidet der Wahlausschuss darüber. Auch von Vorschlägen für die Bezirksvertretungen vor diesem Termin rät die Stadt ab, während die Wahl des Oberbürgermeisters dagegen nicht betroffen ist. est