JVA Wuppertal Rasierklingen bei Angeklagten gefunden
Wuppertal. Heinz-Werner Hauke, Leiter der JVA Simonshöfchen, widerspricht den Meldungen, dass der mutmaßliche Salafist Marco G. aus dem Gefängnis befreit werden sollte. Am Mittwochvormittag machte die Meldung die Runde, dass Pläne bekannt geworden seien, den 28-Jährige aus seiner Untersuchungshaft zu befreien.
In einem Haftraum im Oberlandesgericht Düsseldorf und in der Wuppertaler Zelle seien ein gefährliches Werkzeug und fünf Klingen von Einwegrasierern ohne Stiel gefunden worden.
JVA-Leiter Hauke bestätigt, dass der Angeklagte, der sich wegen des gescheiterten Bombenanschlags auf den Bonner Hauptbahnhof verantworten muss, verlegt wurde. Dies sei aber ein normales Vorgehen, gerade bei einem Häftling mit dieser Vergangenheit.
Bereits am Montagmorgen war auf dem Dach des Hochsicherheitstrakts des Oberlandesgerichts ein Hubschrauber gelandet. Marco G. soll regelmäßig mit dem Helikopter zum Prozess gebracht werden, hieß es. Die Düsseldorfer Polizei wollte dies nicht bestätigen: „Zu Sicherheitsmaßnahmen sagen wir nichts“, sagte ein Polizeisprecher.
Hauke beschreibt die Verlegung als „Luftveränderung“, bei den regelmäßigen Durchsuchungen der Zelle des Untersuchungshäftlings, seien „merkwürdige Unterlagen“ aufgetaucht. Konkreter darf er aus Sicherheitsgründen nicht werden. Zudem hätten seine Mitarbeiter ein Handy samt Sim-Karte aber ohne Akku und Ladegerät gefunden. Auch eine kleine Waffe, ein umgebauter Kugelschreiber wurden gefunden. Deswegen habe das OLG beschlossen, den Häftling zu verlegen. Woher die Dinge kamen, sei nicht bekannt, durch die „Luftveränderung“ ist er aus seinem gewohnten Gefängnisumfeld gerissen worden und müsse sich in der neuen JVA erst einmal wieder zu Recht finden.
Das Handy, das in der Zelle gefunden worden ist, war nicht funktionsfähig, weil Akku und Ladegerät fehlten. Trotzdem wurde das Telefon an die verantwortlichen Behörden weiter gegeben. Die Waffe, die in der Zelle gefunden worden ist, war ein umgebauter Kugelschreiber. Die Mine wurde umgedreht, damit sie aus dem Kuli ragt, für einen besseren Griff war der Kugelschreiber mit Mull umwickelt. Natürlich könne der Täter jemanden damit leichte Verletzungen zufügen, an der richtigen Körperstelle auch schwere. „Aber das können Sie auch mit einer Gabel“, sagt Hauke. Nach dpa-Informationen wurden Handy, die gefährlichen Gegenstände sowie Papiere an das Bundeskriminalamt übergeben.
Marco G. kam mit einem vom verantwortlichen Gericht beschlossenen „Haftstatut“ in die JVA. Darin enthalten sind die Sicherheitsmaßnahmen, definiert von Bundesanwaltschaft und JVA-Experten. Festgelegt sind darin etwa die Häufigkeit von Zellendurchsuchungen und wie stark jemand bewacht wird, wer ihn wie besuchen darf und wer dabei ist. Auch die Polizeibegleitung zur Verhandlung im Oberlandesgericht Düsseldorf, zu dem Marco G. zwei Mal wöchentlich gebracht wird, ist dort festgelegt. Dies geschah jüngst mit mehreren Limousinen der Polizei.
Der 28-Jährige wurde aus mehreren Gründen in Wuppertal inhaftiert. Zum einen spielt die Nähe zum OLG Düsseldorf eine Rolle, auch die Möglichkeiten der Inhaftierung seien wichtig gewesen, Marco G. sei nicht der erste „Hochkaräter“ der in der JVA Vohwinkel, landläufig als Simonshöfchen bekannt, einsitzt. Auch wenn modernere Gefängnisse laut Hauke bessere Möglichkeiten bieten können. Dafür habe Hauke gute „Schnüffler“ in seinem Team, die aus ihrer Erfahrung wissen, wie Häftlinge versuchen, die Mitarbeiter auszutricksen. Auch der Koordinator Polizeivollzug sei einer der Sicherheitsmänner in der JVA Vohwinkel.
Heinz-Werner Hauke leitet die JVA seit vier Jahren, in dieser Zeit kam es zu keinem Ausbruch. Auch seit der Eröffnung 1980 habe es nur einen Ausbruch gegeben; ein Insasse floh per sogenannter „Trick-Entweichung“: Der Mann versteckte sich ein einem Fahrzeug, das Material aus der JVA fuhr.
Gegen den 28-jährigen Marco G. wird seit über einem Jahr in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Er soll am 10. Dezember 2012 eine Rohrbombe an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs deponiert und mit weiteren angeklagten Islamisten ein Mordkomplott gegen einen rechtsradikalen Politiker geschmiedet haben.
Dem zum Islam konvertierten Deutschen aus Oldenburg droht lebenslange Haft wegen versuchten Mordes. Er wird der Bonner Salafisten-Szene zugerechnet.
Die Verteidiger hatten bestritten, dass G. einen Bombenanschlag verüben wollte. Es habe sich nur um eine Bombenattrappe gehandelt. Die Spurensicherung hatte nach der Arbeit des Entschärfungskommandos keinen Zündmechanismus gefunden.
Ursprungsmeldung: Komplizen sollen versucht haben, einen Salafisten (28) zu befreien, der wegen des Bombenanschlags am Bonner Hauptbahnhof angeklagt ist. Das berichten der WDR und der Bonner General Anzeiger. Die Verhandlung wurde unterbrochen.
JVA-Leiter Heinz-Werner Hauke widerspricht den Meldungen der Gefangenenbefreiung, ihm sei nichts bekannt.
Laut dem Bonner General Anzeiger ermittele die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Unbekannt wegen des Verdachts der versuchten Gefangenenbefreiung. Der Mann saß in der JVA Simonshöfchen in Untersuchungshaft, wurde nun in ein anderes Gefängnis verlegt. Vor der Verlegung seien ein Handy und eine ummantelte Kuli-Mine mit zwei Zentimeter langen Spitze gefunden worden, mit der man leichte Verletzungen verursachen könnte.
Laut deren Informationen sei in der Zelle von Marco G. eine selbstgebastelte Waffe gefunden worden. (Mit Material von dpa)