Verdacht der schweren Zwangsprostitution Razzia bei Wuppertaler Rockern von „United Tribunes Borderland“
Wuppertal · Polizei und Staatsanwaltschaft Wuppertal informieren über Einsatz gegen mutmaßliche Mitglieder der "United Tribuns Borderland", unter anderem wegen des Verdachts der schweren Zwangsprostitution.
Durchsuchungen und Festnahmen gab es am frühen Mittwochmorgen, 19.2., in Wuppertal und Wülfrath, das berichten Polizei und Staatsanwaltschaft. Gegen 6 Uhr seien Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt vier Beschuldigte im Altern von 21, 22, 25 und 27 Jahren vollstreckt. „Zudem wurden in Wuppertal und Wülfrath gegen drei der Beschuldigten (22, 25 und 27 Jahre alt) zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Wuppertal erlassene Haftbefehle vollstreckt“, so die Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft: „Wegen der vermuteten erheblichen Gewaltbereitschaft der Beschuldigten erfolgten die Verhaftungen durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei.
Da einer der Beschuldigten sich massiv gegen seine Verhaftung wehrte, musste er vor seinem Abtransport in das Polizeigewahrsam ärztlich untersucht und seine Gewahrsamsfähigkeit festgestellt werden. Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht der schweren Zwangsprostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels.“ So sollen sie in unterschiedlichen Tatbeiträgen daran mitgewirkt haben, dass zu Beginn des Jahres 2019 eine seinerzeit erst 17 Jahre alte Frau bis Januar 2020 gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen worden sei.
Weiterhin bestehe der Verdacht, dass im Januar 2020 eine weitere, 20 Jahre Frau zur Tätigkeit als Prostituierte gezwungen worden sein soll. „Bei den Beschuldigten soll es sich um Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung ,United Tribuns Borderland’ handeln, die in Wuppertal ansässig sein soll. Bei den verhafteten Beschuldigten soll es sich unter anderen um den ,President’ (22 Jahre alt) und den ,Vice President’ (25 Jahre alt) der Gruppierung handeln“, so Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Die umfangreichen Ermittlungen dauerten an. Den Beschuldigten drohen für den Fall einer Verurteilung langjährige Freiheitsstrafen.