Reizgas im Cinemaxx: Neonazis zu Geldstrafen verurteilt

Nicht rechtskräftig: Gericht sieht gemeinschaftlichen Landfriedensbruch als erwiesen an.

Wuppertal. Mehr als zweieinhalb Jahre, nachdem im Cinemaxx die Aufführung eines vom Medienprojekt Wuppertal gedrehten Films über Rechtsextremismus gestört wurde, gab es am heutigen Donnerstag die Urteile: Wegen gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs wurden vier Männer (28, 23, 23, 26), die der Neonazi-Szene zugerechnet werden, zu Geldstrafen zwischen 1050 und 3000 Euro, ein 21-Jähriger nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage (1000 Euro) verurteilt.

Die Verteidiger hatten Freisprüche beantragt, die Staatsanwaltschaft im Fall eines 28 Jahre alten Angeklagten eine achtmonatige Freiheitsstrafe gefordert.

Laut Anklage sollen die Neonazis am Abend des 30. November 2010 im Foyer des Kinos an der Kluse versucht haben, die Vorführung des Films „Das braune Chamäleon“ zu stören. Diesen Vorwurf sieht das Jugendschöffengericht als erwiesen an. In der Urteilsbegründung wurde unter anderem auf die Aussage einer unter Polizeischutz stehenden Neonazi-Aussteigerin — sie war im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden — und auf die Aussage von Security-Mitarbeiter verwiesen.

Dass die Angeklagten, nachdem sie aus dem Kino gedrängt worden waren, laut Staatsanwaltschaft mit Pflastersteinen geworfen und mit Stöcken gegen die Glasfront des Cinemaxx geschlagen haben, ließ sich laut Gericht nicht hinreichend klären. Wie berichtet, war zuvor im Foyer Pfefferspray versprüht worden. Mehrere Zeugen hatten ausgesagt, dass das aus der Richtung der gut 20-köpfigen Neonazi-Gruppe gekommen sei.

Ein weiterer Nazi-Aussteiger — er lebt im Zeugenschutzprogramm des Landes Rheinland-Pfalz — hatte ausgesagt, dass er Pfefferspray als übliche Ausstattung dabei hatte. Einer einzelnen Person ließ sich das Sprühen aber nicht zuordnen. Mehrere Personen klagten am Tatabend über Augenreizungen. Schwerer verletzte wurde niemand. Der Aufklärungsfilm über Neonazis wurde damals verspätet gezeigt.

Die am Donnerstag gesprochenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bei einigen der Verurteilten müssten möglicherweise wegen noch anhängender beziehungsweise noch nicht rechtskräftiger Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt noch Gesamtstrafen gebildet werden.

In dieser Woche war bereits das Verfahren gegen einen sechsten Angeklagten eingestellt worden — mit Blick auf weitere Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden.