Sanierung: Die Asbest-Gefahr lauert in der Spachtelmasse
Bei der Sanierung von älteren Gebäuden muss die Stadt auf der Hut sein. Das Problem kostet viel Zeit und Geld.
Wuppertal. In Wuppertal hat man das Problem schon vor einigen Jahren erkannt und benannt: Bis etwa 1995 wurden auch in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden Spachtelmassen verwendet, die in geringen Mengen Asbest enthalten. Konsequenzen daraus zog das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) zum Beispiel bei der Sanierung des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums.
„Das ist ein ärgerliches Problem, das uns bei der Sanierung älterer Gebäude viel Zeit kostet und höhere Kosten verursacht“, sagt Christian Gleim, Funktionsbereichsleiter Energie und Umweltmanagement des GMW. Die Erkenntnis, dass unter Tapeten oder unter dem Putz asbesthaltige Stoffe lauern könnten, hatte das GMW dazu veranlasst, den Schülern und Lehrern des WDG vor ihrem Auszug aus der Schule am Johannisberg vorsorglich zu verbieten, Nägel in die Wände zu schlagen und Löcher zu bohren.
„Es gibt mittlerweile Untersuchungen, dass das Problem nicht ganz so schlimm ist, aber wer in Gebäuden des Baujahres bis 1995 oder älter Sanierungen vornimmt, der muss damit rechnen, bei Arbeiten an den Wänden auf diese Spachtelmasse zu treffen“, sagt GMW-Projektmanager Thomas Lehn. Die Vorsichtsmaßnahmen gelten daher vor allem den Arbeitern, die den Asbestspuren ausgesetzt werden. Daher dürften solche Arbeiten auch nur von speziell dafür ausgerüsteten Firmen ausgeführt werden.
Die Spachtelmasse sei vor allem zum Ausgleich von Unebenheiten verwendet worden. Daher könne niemand genau sagen, wo die belasteten Stellen unter dem Putz liegen. Es könnten somit auch weit ältere Gebäude betroffen sein, in denen irgendwann einmal dieses Material eingesetzt worden ist. Bevor große Flächen bei einer Sanierung abgeschliffen werden, müssten daher aufwendig Proben entnommen werden, um den gespachtelten Stellen auf die Spur zu kommen, erläutert Christian Gleim.
Während sich das GMW auf den Mehraufwand bereits seit Jahren eingestellt hat, scheint das Problem in anderen Städten gerade erst erkannt worden zu sein. Dazu hat die Modifizierung der „TRGS“ (Technische Regeln für Gefahrstoffe) beigetragen. Die „TRGS“ hat nun einen Grenzwert neu gefasst, und danach gilt Material jetzt per Definition als asbest-haltig, wenn ein Asbestgehalt von 0,1 Prozent überschritten wird.
Grundsätzlich bestehe keine Gefahr für die Raumnutzer. Jeder Häuslebauer, der seine eigenen vier Wände bearbeitet, sollte sich aber der potenziellen Gefährdung bewusst sein, gibt Christian Gleim zu bedenken.