Schlüsseldienste: "Immer mehr Anfragen" bei Verbraucherzentrale

Laut Verbraucherzentrale häufen sich die Fälle unseriöser Abrechnungen von Schlüsseldiensten.

Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. Die Leiterin der Verbraucherzentrale in Wuppertal, Marlene Pfeiffer, kennt zahlreiche Fälle wie den von Stefanie Hinzen. Sie gibt Tipps, wie man im Ernstfall vorgehen sollte.

Frau Pfeiffer, melden sich viele Betroffene in der Verbraucherzentrale Wuppertal?

Marlene Pfeiffer: Diese Notsituation kommt sehr häufig vor. Wir haben regelmäßig solche fälle, ein bis zweimal die Woche im letzten Jahr. Momentan haben wir noch mehr Anfragen. Dabei zeichnet sich bei uns nur die Spitze des Eisbergs ab: Nicht jeder wendet sich mit einer hohen Rechnung an die Verbraucherzentrale.

Ab welchen Beträgen kann man von Abzocke sprechen und welche Preise sind noch zu rechtfertigen?

Pfeiffer: Für das Öffnen eines üblichen Schlosses sind Preise zwischen 75 und 100 Euro im Rahmen. Wenn Schlösser ausgetauscht werden müssen oder Ähnliches, kann natürlich noch mehr dazukommen. Wir haben aber Betroffene in unserer Beratungsstelle mit Rechnungen von 300 bis zu 800 Euro und darüber hinaus. Da lohnt es sich schon zu prüfen, ob der Preis gerechtfertigt ist.

Vor welchen Kostenfallen sollte man sich in Acht nehmen?

Pfeiffer: Eine klassische Falle ist, dass man das Telefonbuch aufschlägt und womöglich den ersten auffälligen Anbieter wählt und nicht darüber nachdenkt, dass man trotz einer Wuppertaler Rufnummer auch einen Anbieter außerhalb von Wuppertal erwischen kann. Dann kommt schon mal eine kostenträchtige Anfahrt hinzu. Das passiert gehäuft, weil man in der Notlage nicht lange überlegt. Es ist längst nicht immer notwendig, ein Schloss auszutauschen. Manche Dienste rechnen dafür noch Hilfswerkzeuge hinzu, die zum Einsatz kommen, oder eine zweite Person, die gar nicht nötig wäre.

Was kann man tun, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die hohe Rechnung vorliegt?

Pfeiffer: Auch wenn der Anbieter mit der Polizei droht, geht diese Drohung ins Leere. Man sollte eben dem Druck in dem Falle nicht so leicht nachgeben, nichts ungeprüft unterschreiben, nicht bar zahlen und eine Rechnung anfordern. Ist diese erst einmal bezahlt, ist es schwieriger, das Geld im Nachhinein zurückzubekommen. In der Verbraucherzentrale bieten wir aber auch für diesen Fall eine Rechtsberatung, mit der wir die Rechnung auf Sittenwidrigkeit, Wucher und unzulässige Posten überprüfen und im Auftrag des Verbrauchers den Schriftwechsel führen. Unsere Beratung ist allerdings nur außergerichtlich. Je nach Einzelfall einigt man sich dann außergerichtlich oder der Verbraucher kann auch vor Gericht zu seinem Recht kommen. Eine Abzocke muss man sich nicht bieten lassen.