Schönrechner und Kühlschränke: Welche Sortimentsliste gilt?

Strittig sind am Ende knapp 2500 Quadratmeter Verkaufsfläche. Verschiedene Listen führen zu verschiedenen Ergebnissen.

Wuppertal. Die Bergische Sortimentsliste wollte Wuppertal nicht bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Die Stadt passte diese Liste den tatsächlich vorhandenen Verkaufsflächen in Wuppertal und betroffenen Nachbarstädten an, ging dafür quasi von Laden zu Laden — und legte die Wuppertaler Sortimentsliste vor, um klarzustellen, welches Sortiment bei Ikea und im Fachmarktzentrum denn wirklich zentrenrelevant ist.

Die Folge: Leuchten, zoologischer Bedarf, Sportgroßartikel und Fahrräder zählten nicht mehr als zentrenrelevant. Heißt: Diese Dinge gibt es hier kaum in Zentren zu kaufen. Darüber haben sich der Einzelhandel und die EN-Nachbarstädte sehr geärgert. Von Schönrechnen war die Rede. Gleichwohl fliegt nun genau diese Liste der Stadt um die Ohren. Kernkritik: Auf rund 14,5 Prozent der geplanten Verkaufsfläche gebe es zentrenrelevante Dinge zu kaufen. Erlaubt sind aber nur 10 Prozent.

Bemerkenswert: Bei diesen 10 Prozent hätte Wuppertal landen können, wenn es die noch nicht gültige Leitsortimentliste des Landes angewandt hätte, Heimtextilien und Elektrogroßgeräte also als nicht zentrenrelevant angesehen hätte. Und das heißt vereinfacht: Das Projekt fängt sich eine Unterlassungsverfügung wegen 1000 Quadratmetern Heimtextilien und 1155 Quadratmetern Elektrogroßgeräten ein.

Ob man der Aufsichtsbehörde diese Argumentation abkauft oder nicht: Das Planungsverbot gilt eigentlich ausschließlich für die von Wuppertal eingereichte Fassung. Ob man diese Fassung nun einfach ändern kann und beispielsweise die Landesliste als Berechnungsgrundlage nimmt, mochte auch Jochen Braun, Ressortleiter Bauen und Wohnen, am heutigen Dienstag nicht abschließend beantworten. Die Stadt spricht aber auch jetzt von einem „Ziel in Aufstellung“. Die Dinge können sich also noch ändern. Und einen Kühlschrank steckt man weiter nicht in der City in die Einkaufstasche.