Prozess um Schüsse, Falschgeld und Drogen Schüsse mit Maschinenpistole in Wuppertal: 22-Jähriger verurteilt

Wuppertal · In der Nähe der Historischen Stadthalle in Wuppertal hat ein 22-Jähriger mit einer Maschinenpistole geschossen. Jetzt ist er verurteilt worden – auch wegen anderer Taten.

Der Angeklagte gab zu, geschossen zu haben.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Weil er im April mit einer Maschinenpistole auf eine Straßenlaterne in der Nähe der Historischen Stadthalle geschossen hat, stand ein 22-Jähriger vor dem Amtsgericht. Darüber hinaus ging eine ganze Reihe anderer Taten auf das Konto des 22-Jährigen. Er wurde wegen Geldfälschung und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu zweieinhalb Jahren verurteilt.

Die Anklage warf ihm vor, in einem Lagerraum eine Maschinenpistole vom Typ „Uzi“ und 50 Schuss scharfe Munition gelagert zu haben, zudem verschiedene verschreibungspflichtige Schmerz- und Potenzmittel sowie mindestens 179 gefälschte 50 Euro-Banknoten.

Der Angeklagte gab zu, geschossen zu haben. Einmal sei das an der Stadthalle gewesen, ein anderes Mal in der Nähe der Uni. Geschossen habe er aber nicht mit der Uzi, sondern mit einer Maschinenpistole vom Typ Skorpion, die kleiner ist als eine Uzi. Er beteuerte: „Mit der Uzi habe ich noch nie in meinem Leben geschossen.“ Er räumte aber ein: „Ich habe ein Video gemacht, weil ich das cool fand.“ Dabei habe er mit der Uzi posiert.

Ein Bekannter des Angeklagten gab als Zeuge an, kurz nach dem Schuss auf die Laterne nahe der Stadthalle sei er vor Ort gewesen: „Ich habe in einer Laterne ein Loch gesehen“, so der Zeuge. Zwar kenne er sich mit Waffen nicht aus, aber er habe die Waffe erkannt. „Ich spiele ‚Call of Duty‘, daher weiß ich, wie das aussieht“.

Zu dem Lagerraum sagte der Angeklagte, er habe diesen für zwei Bekannte angemietet und mehrere Monate im Voraus bezahlt. Diesen Bekannten, die auch als Zeugen im Prozess aussagten, warf er vor, dass sie mit Drogen gehandelt hätten. Zu dem Lagerraum habe jeder von ihnen Zugang gehabt.

Hinsichtlich des möglichen Waffenhandels beteuert er, dass er nie eine Waffe angeboten habe. „Vom Waffenerlös habe ich noch nie etwas gesehen“. Dennoch deuten Telegram-Chats auf seinem Handy, die der Vorsitzende Richter vorlas, darauf hin, dass er mit Interessenten gechattet hat.

In Bezug auf das Falschgeld gab der Angeklagte an, in Holland rund 1500 Euro für insgesamt rund 10 000 Euro in gefälschten 50-Euro-Scheinen gezahlt zu haben. „Das war im Lager, die konnten die ganze Zeit darauf zugreifen“, so der 22-Jährige in Bezug auf die anderen Männer, die ebenfalls den Lagerraum nutzten. Die anderen hätten mit dem Falschgeld etwa Drogendealer betrügen wollen. Er selbst habe es nicht genutzt. Die Chat-Auswertung hat allerdings ergeben, dass er ebenfalls in Bezug auf Drogen und Falschgeld in Kontakt mit Interessenten war.

Ein Polizeibeamter berichtete von der Durchsuchung des Lagerraums, dass es dort unordentlich war. Und: „Ich kann mich grob an Kinderspielsachen erinnern“, so der Beamte. Stofftiere hätten dort neben Medikamenten und Falschgeld gelegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.