Kommentar Schulbus fährt nicht zur OGS: Das torpediert die Chancengleichheit

Meinung | Wuppertal · Wenn der Schulbus die OGS-Kinder in Wuppertal nicht nach Hause bringt, werden Bildungschancen verwehrt. Ein Kommentar.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Die Schülerfahrkostenverordnung reguliert die Finanzierung des Wegs zu vielen Arten von Schule, aber nicht zur OGS. Dass man diese nicht als Schulbetrieb betrachtet, obwohl sie in der Schule stattfindet, sondern als Einrichtung der Jugendhilfe, mag in manchen Aspekten sinnvoll sein, hier aber nicht. (Beim Brandschutz sollen die OGS übrigens doch Schulbetrieb sein.) Diese Einordnung erleichtert einer Stadt, die kein Geld hat, nichts für den Transport auszugeben, weil sie es ja nicht muss. Damit wird die Chancengleichheit, zu der die OGS beitragen soll, gleich wieder torpediert.

Denn wenn der Schulbus die OGS-Kinder nicht nach Hause bringt, werden Kindern Bildungschancen verwehrt, Familien und Alleinerziehenden mit ohnehin wenig Geld die Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit eingeschränkt. Das ist an einer Schule, zu deren Einzugsgebiet Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen gehören und deren künftige Nachbargrundschulen den Schulsozialindex 7 und 8 haben, wesentlich schädlicher als am Stadtrand, wo Familien mit mehr Ressourcen freiwillig hinziehen. Hier ist Nachsitzen angesagt.

Ein Kommentar von Katharina Rüth

Foto: Schwartz, Anna (as)

Eine Gesellschaft, die sich Chancengleichheit auf die Fahnen geschrieben hat und die an die Folgekosten denkt, sollte erstens die Verordnung schnellstens anpassen. Und zweitens bis dahin eine pragmatische Lösung finden.