Gewalt gegen Frauen Schutz rund um die Uhr: Katrin Weber arbeitet im Frauenhaus in Wuppertal

Wuppertal · Im Frauenhaus können Frauen ab 18 Jahren, mit und ohne Kinder, Zuflucht suchen.

Katrin Weber arbeitet für den Schutz der Frauen.

Foto: Anna Schwartz/ANNA SCHWARTZ

Wenn Frauen Schutz vor häuslicher Gewalt suchen, finden sie Hilfe und Zuflucht im Frauenhaus. Katrin Weber arbeitet schon lange im Frauenhaus, sie kennt die Probleme, die zu häuslicher Gewalt – und im schlimmsten Fall zum Femizid – führen. „Ziel ist es, Femizide zu verhindern“, sagt sie.

Doch dieses Ziel muss die Gesellschaft als Ganze verfolgen: „Frauen sollten nicht als Besitz von Männern gesehen werden. Eine Gesellschaft, in der Frauen ungleich sind, transportiert das weiter“, sagt Katrin Weber – sogar über Generationen. „Und ein Femizid ist erst das Ende der Fahnenstange – sehr häufig gab es zuvor häusliche Gewalt.“

Damit der Schutz der Frauen gewährleistet wird, bevor die Gewalt noch schlimmer wird, sollten ihrer Meinung nach die zuständigen Organisationen entsprechend zusammenarbeiten. „In Rheinland-Pfalz zum Beispiel gibt es ein standardisiertes Verfahren bei Hochrisikofällen“, berichtet sie. Denn wenn alle Organisationen und Ämter zusammenarbeiten, könnten Maßnahmen wesentlich früher ergriffen werden – beispielsweise, wenn die Kinder beim Jugendamt zuerst von Zwischenfällen berichten, die auf eine brenzlige Situation hinweisen.

Katrin Weber erinnert daran, dass Kinder häufig häusliche Gewalt oder gar einen Femizid beobachten, dass sie zurückbleiben, dass sie kaum die therapeutische Hilfe finden, die sie benötigen. Als am Ostersonntag 2020 eine 27-Jährige an der Hünefeldstraße von ihrem Ex-Partner umgebracht wurde, wurde ihr gemeinsames Kind im Alter von sechs Monaten in die Obhut des Jugendamtes übergeben. „Das Kind braucht therapeutische Begleitung und einen sehr sensiblen Umgang.“

Die Frauen bleiben meist drei
bis vier Monate im Frauenhaus

An dem Fall in Unterbarmen wird aber noch ein weiteres Problem deutlich: „Sie hat sich getrennt, er war ,in einem emotionalen Ausnahmezustand‘ und wurde wegen Totschlags verurteilt“, berichtet Katrin Weber. Sie ordnet das Urteil ein. „Bei Totschlag gibt es eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren und Totschlag verjährt irgendwann – im Gegensatz zu Mord.“ Dabei laute das Urteil lebenslang, was in der Praxis mindestens 15 Jahre bedeute. Katrin Webers Meinung steht fest: „Ein Femizid ist ein Mord – und es spielt gar keine Rolle, ob es da eine Beziehung gibt.“ So seien Femizide fälschlicherweise auch häufig als „Eifersuchtsdrama“ oder „Familientragödie“ durch die Presse gegangen.

Den Frauen, die häusliche Gewalt erfahren, hilft das Frauenhaus, indem es Schutz für Frauen ab 18 Jahren mit und ohne Kinder zur Verfügung stellt, indem die Frauen beraten werden, damit sie sich stabilisieren können und indem ihre Versorgung gesichert wird. Die Frauen bleiben meist drei bis vier Monate im Frauenhaus, es kümmern sich neun Mitarbeiterinnen und Honorarkräfte um sie. „Die Frauenhäuser sind immer voll“, sagt Katrin Weber, „auch hier in Wuppertal, wo es 23 Plätze gibt.“ Sie wünscht sich zwar Geld und hilfsbereite Menschen für die Frauenhäuser, aber vor allem ein funktionierendes Hochrisikomanagement zum Schutz der Frauen vor Gewalt.