Blaulicht SEK-Einsatz in Wuppertal: Mann soll nach Gewalttat einen Auftragskiller angeheuert haben, um Zeugen zu töten

Update | Wuppertal · Im Falle einer Verurteilung könnte den Mann eine empfindliche Freiheitsstrafe erwarten.

Foto: Gianni Gattus

Die Vorwürfe lesen sich bereits dramatisch. Spezialeinsatzkräfte haben am Dienstagabend, 15. April,einen bereits vorgestraften, 31-jährigen Mann festgenommen, dem eine ganze Reihe an teils gewaltsamen Straftaten zu Lasten gelegt werden. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor. Laut Polizei ging der Einsatz gegen 17.30 Uhr im Bereich Schmitteborn los.

Laut gemeinsamer Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei soll der Tatverdächtige am 21. Januar dieses Jahres hinter der Fleischtheke eines Markts an der Wichlinghauser Straße gearbeitet haben, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert im Gespräch mit der WZ. Ein Mann, der mal für ihn gearbeitet habe, soll ihn auf Lohnnachzahlungen angesprochen haben. Daraufhin habe der 31-jährige Tatverdächtige ein Fleischermessen gegriffen und und ihn angegriffen. Er soll Richtung Nacken, Handgelenk und Arm gestochen haben. Ein Zeuge eilte zur Hilfe. Diesen griff er ebenfalls mit dem Messer an, wodurch der Zeuge eine tiefe Schnittwunde am linken Oberarm erlitt.

Ein weiterer Zeuge habe daraufhin den Notruf gewählt. Während die Beamten eine Anzeige aufnahmen, soll der Tatverdächtige die beiden Männer auf Arabisch mit dem Tode gedroht und aufgefordert haben, ihn gegenüber der Polizei nicht zu belasten.

Diese Drohungen soll er später wiederholt haben. Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass er einem Mann, mutmaßlich einen Auftragskiller, Geld dafür geboten haben soll, einen der Zeugen zu töten. Da angesichts der Verdachtslage weitere Verdunkelungsmaßnahmen des Beschuldigten zu erwarten waren, erließ das Amtsgericht Wuppertal auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.

Ihm werden weitere Gewalttaten vorgeworfen. So soll er laut Mitteilung am 27. November 2024 in einer Garage an der Wichlinghauser Straße mehrfach mit einem Schwert auf einen Kontrahenten eingeschlagen haben. Dieser konnte die Schläge abwehren und wurde nicht verletzt. Hintergrund soll eine Streitigkeit zwischen den Männern gewesen sein. Dann habe der Tatverdächtige ein Schwert gezückt und damit angegriffen, so Baumert weiter.. Um was für eine Art Schwert es sich dabei gehandelt haben soll, ist noch unklar.

Bei der mit der Vollstreckung des Haftbefehls beauftragten Polizei ging am Dienstagabend, 15. April, ein Hinweis ein, dass der Tatverdächtige eine Flucht ins Ausland plane. Tatsächlich konnte der Beschuldigte durch die Beamten in seinem Auto fahrend im Bereich der Heckinghauser Straße festgestellt und angehalten werden. Der Haftbefehl wurde noch vor Ort vollstreckt und wird dem Beschuldigten am heutigen Tag durch den Ermittlungsrichter verkündet werden.

Für den Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine empfindliche Haftstrafe. So sieht das Gesetz für die Taten der gefährlichen Körperverletzungen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Sollte er wegen der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt verurteilt werden droht ihm allein hierfür eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und elf Jahren und drei Monaten.

(jc)