Spingmann-Fall in Wuppertal Anwälte reichen Verfassungsbeschwerde ein

Wuppertal · Im Fall des ermordeten Wuppertaler Unternehmerpaares Springmann haben die Verteidiger des als Mörder verurteilten Enkels Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das teilten die Anwälte am Dienstag mit. Der WDR hatte zunächst berichtet.

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Im Januar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des zur Tatzeit 25-Jährigen zu lebenslanger Haft bestätigt. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Seine Anwälte argumentieren nun, das Landgericht hätte einen rechtlichen Hinweis erteilen müssen, dass es plant, den Enkel als Alleintäter zu verurteilen. So habe er sich gegen den Vorwurf der Alleintäterschaft nicht verteidigen können.

Angeklagt war neben dem Enkel noch dessen Bekannter. Beiden warf die Anklage gemeinschaftlichen Mord vor. Doch der Bekannte des Enkels war vom Gericht freigesprochen worden. Diesen Freispruch hatte der BGH aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Düsseldorf verwiesen.

Das Landgericht Wuppertal hatte den Enkel zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Richter waren überzeugt, dass der junge Mann - anstatt zu studieren - die großzügigen Zuwendungen seiner betuchten Großeltern verprasst hatte. Zu der Tat im März 2017 sei es gekommen, weil sein Großvater ihm auf die Schliche gekommen war.

Die angesehenen Kunstmäzene Enno (91) und Christa Springmann (88) waren niedergeschlagen und erdrosselt in ihrer Villa gefunden worden. Der Enkel hatte dem Gericht zufolge die Villa verwüstet, um einen Raubmord vorzutäuschen.

(dpa)