Urteil gegen Enkel BGH entscheidet im Wuppertaler Springmann-Fall

Karlsruhe/Wuppertal · Das Wuppertaler Unternehmerpaar Springmann war 2017 in seiner Villa umgebracht worden. Nun will der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Mord-Urteil gegen den Enkel Bestand hat.

Foto: dpa/Uli Deck

Der Bundesgerichtshof wird im Fall des Doppelmordes am Wuppertaler Unternehmerpaar Springmann am kommenden Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Im November hatte der BGH verhandelt und den Urteilstermin bekanntgegeben.

Der Enkel der beiden Opfer war wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dagegen wehrt sich der Verurteilte. Sein mitangeklagter Geschäftspartner war dagegen freigesprochen worden. Dies hat wiederum die Staatsanwaltschaft veranlasst, dagegen vorzugehen. Die Staatsanwaltschaft hatte beide Männer wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes angeklagt.

Der Enkel, auf dem die Hoffnungen von Familienpatriarch Enno nach einem Zerwürfnis mit seinem Sohn ruhten, hatte dem Landgericht zufolge seinem Großvater vorgegaukelt, fleißig zu studieren. Stattdessen hatte er aber die großzügigen Zuwendungen der Großeltern verprasst, vorzugsweise für teure Autos. Zuletzt waren es 600 000 Euro in einem Jahr, die der Enkel ausgegeben hatte.

Der Enkel habe seine Großeltern jahrelang hintergangen, befand das Landgericht. Der Großvater war ihm auf die Schliche gekommen. Es sei sehr wahrscheinlich, dass der 91-Jährige dem Enkel angekündigt habe, den Geldhahn zuzudrehen. Am 19. März 2017 wurden die betagten Eheleute niedergeschlagen und erdrosselt.

Die Leichen von Enno (91) und Christa (88) Springmann waren am Tag darauf in ihrer Villa in Wuppertal entdeckt wurden. Die angesehenen Kunstmäzene hatten es mit einem Maschinenbau-Unternehmen zu einem Vermögen in zweistelliger Millionenhöhe gebracht.

(dpa)