Justiz Staatsanwaltschaft Wuppertal: Weitere tatbeteiligte Person im Schumacher-Prozess?

Wuppertal · Beim Prozessauftakt am Dienstag bezichtigte einer der Angeklagten eine ehemalige für die Schumacher-Familie tätige Krankenschwester einer Tatbeteiligung.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Am Dienstag, 10. Dezember, fand der erste Hauptverhandlungstag im Fall der versuchten Erpressung der Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher vor dem Amtsgericht Wuppertal statt. Während seiner Äußerung zur Sache bezichtigte der 53-jährige Hauptangeklagte aus Wülfrath eine ehemals für die Familie Schumacher tätig gewesene Krankenschwester einer Tatbeteiligung.

Einen Tag später, am Mittwoch, 11. Dezember, erklärt die Staatsanwaltschaft Wuppertal in einer Presseerklärung, sie prüfe, ob sie weitere Ermittlungen aufnimmt.

Angeklagt wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall beziehungsweise Beihilfe dazu sind zwei Wuppertaler und ein Mann aus Wülfrath.

Der Hauptangeklagte (53) aus Wuppertal hat in seiner Aussage zugegeben, dass er der Familie privates Bildmaterial für 15 Millionen Euro angeboten hat mit dem Hinweis, dass es sonst im Darknet veröffentlicht werden könnte. Er sagte dabei aus, er habe die Festplatten mit den Bildern von dem Angeklagten (53) aus Wülfrath erhalten, dieser habe sie wiederum von einer Krankenschwester bekommen, die einige Zeit für die Familie Schumacher gearbeitet hat.

„Die Staatsanwaltschaft wird diese Angaben auch anhand des bisherigen Ermittlungsstandes eingehend überprüfen und bewerten“, heißt es in der Presseerklärung. Anschließend werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob gegen die bezichtigte Person ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

Ob und wann die Person als Zeugin erneut vor Gericht geladen wird, sei Sache des Gerichts. Sie war bereits für den ersten Tag als Zeugin geladen, aber nicht erschienen.

(kati)