Speichermedien als Druckmittel Mutmaßliche Schumacher-Erpresser stehen am 10. Dezember vor dem Amtsgericht Wuppertal
Wuppertal · Bei den beiden Wuppertalern handelt es sich um einen 53-jährigen Mann und seinen 30-jährigen Sohn.
Weil sie versucht haben sollen, die Familie des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher zu erpressen, müssen sich zwei Männer aus Wuppertal sowie ein Mann aus Wülfrath vor dem Wuppertaler Amtsgericht verantworten. Der Prozessauftakt ist am Dienstag, 10. Dezember. Bei den beiden Wuppertalern handelt es sich um einen 53-jährigen Mann und seinen 30-jährigen Sohn.
Die Männer stehen im Verdacht, versucht zu haben, die Familie mit Fotos zu erpressen. „Die Täter haben gegenüber Mitarbeitenden der Familie behauptet, über Dateien zu verfügen, an deren Nichtveröffentlichung die Familie interessiert sein dürfte“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.
Es drohen empfindliche Freiheitsstrafen
Dem 53-jährigen Wuppertaler wird in dem Fall eine versuchte Erpressung im besonders schweren Fall zur Last gelegt, seinem 30-jährigen Sohn die Beihilfe zu dieser. Dem 53-Jährigen droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens 15 Jahren. Gegen einen 30-jährigen Wülfrather, der dem älteren Wuppertaler die Bilder und Dateien verkauft haben soll, wurde zum einen wegen der Beihilfe zur versuchten Erpressung, zum anderen wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen Anklage erhoben. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine empfindliche Freiheitsstrafe.
„Um eine Veröffentlichung der Dateien im Darknet abzuwenden, forderten die Täter eine Zahlung in Millionenhöhe“, so Baumert. Als Nachweis, dass die mutmaßlichen Erpresser tatsächlich über diese Informationen verfügen, hätten sie einzelne Dateien an die Familie gesendet, so der Vorwurf.
Am 6. Juni dieses Jahres und den darauffolgenden Tagen soll der 53-jährige Wuppertaler mehrfach bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und 15 Millionen Euro gefordert haben, führte Baumert aus. Sollte die Familie dieser Forderung nicht nachkommen, so die Drohung, würden Fotos und persönliche Daten des im Jahr 2013 bei einem Skiunfall verunglückten und seither nicht mehr in der Öffentlichkeit stehenden Michael Schumacher im „Darknet“ veröffentlicht. Die Mitarbeiterin der Familie soll daraufhin Beweise für die Existenz der Daten gefordert haben, die ihr schließlich über eine E-Mail-Adresse, die der 30-Jährige bereitgestellt haben soll, zugespielt worden sein sollen. Im Juni hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Ermittlungen aufgenommen. Zuvor hatte die in der Schweiz lebende Familie Schumacher dort bereits Anzeige erstattet.
Die schweizerischen Ermittler verfolgten die Spuren nach Wuppertal zurück. An die privaten Dateien sollen die Wuppertaler über den Mann aus Wülfrath gekommen sein. Dieser soll in der Vergangenheit als Sicherheitskraft der Familie gearbeitet und so Zugang zu den Erpressungsgegenständen gehabt haben. Dem 53-jährigen Wuppertaler soll er diese zwischen Oktober 2022 und Mai 2024 „für einen fünfstelligen Betrag“ verkauft und ihm so die Erpressung ermöglicht haben, so Baumert.
Konkret handele es sich um zwei Festplatten und vier USB-Sticks, auf denen sich vertrauliche Daten sowie „unter anderem Videos und Fotodateien befunden haben sollen, die Aufnahmen Michael Schumachers beinhalten, die sowohl vor als auch nach dem Unfallgeschehen gefertigt wurden.“ Insgesamt fünf Verhandlungstage sind angesetzt. Ein Urteil soll aber erst im Februar fallen.