Umwelt Die Stadt fällt noch bis Ende März kranke Bäume
Am 1. März beginnt eigentlich die Schonfrist. Die Landschaftsbehörde hat den Arbeiten aber zugestimmt.
Groß ist der Ärger bei den Anwohnern an der Heinrich-Heine-Straße. Auf dem weitläufigen Gelände zwischen den Häusern und den Bahngleisen laufen seit drei Wochen umfangreiche Baumfällungen. Die Bürger kritisieren das ausdrücklich und verweisen auf den aus ihrer Sicht wichtigen Nutzen der Grünfläche für mehrere Vogelarten.
„Das ist eine Katastrophe“, sagt Brigitte Krüger, die neben dem betroffenen Bereich wohnt. „Da werden richtig große Bäume gefällt, die jahrzehntelang standen.“ Die Maßnahme ist im Stadtgebiet kein Einzelfall. Gerade vor dem Beginn der Sperrfrist für Gehölzschnitte am 1. März müssen viele Bäume der Motorsäge weichen – weil sie krank sind und deshalb eine Gefahr darstellen.
Im Auftrag der Stadt werden noch bis voraussichtlich Ende März Fällungen durchgeführt. Eigentlich sollten die Arbeiten abgeschlossen sein, aber bei der Abarbeitung kam es laut Stadt zu Verzögerungen. Bis Ende März sollen die noch zu fällenden Bäume weichen. Die Arbeiten sind auf Grund ihrer Dringlichkeit mit der zuständigen Landschaftsbehörde abgestimmt.
Anders ist das bei Fällungen, die wegen Bauarbeiten geplant werden. Bei städtischen Flächen hat die Politik auf den Umfang und die Art der Fällungen einigen Einfluss. So können beim Verkauf eines Grundstücks der Erhalt von Bäumen oder entsprechende Ausgleichpflanzungen im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Ist der Bereich ökologisch zu wichtig, kann der Rat die Veräußerung auch ganz ablehnen.
Doch was dürfen private Grundstücksbesitzer, wenn es um Fällungen auf ihrem Gelände geht? „Ziemlich viel“, sagt Stadt Sprecher Thomas Eiting. So lange es sich nicht um als Naturdenkmale gekennzeichnete Bäume oder Gehölze in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft handele, gebe es neben der Sperrfrist keine Begrenzung. Hintergrund ist die bereits vor 13 Jahren erfolgte Abschaffung der Baumschutzsatzung.
Daher hat die Stadt auch beim Grundstück an der Heinrich-Heine-Straße nur einen begrenzten Spielraum. „Es handelt sich um eine private Fläche“, sagt Sprecherin Ulrike Schmidt-Keßler. Es gilt aber wie bei allen anderen Fällen die vom Bundesnaturschutzgesetz geregelte Sperrfrist. Danach ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. So sollen brütende Vögel geschützt sowie deren Lebensraum und Nahrungsgrundlage gesichert werden. Eine Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums ist nicht vorgesehen. Wer gegen die Regelung verstößt und angezeigt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das kann je nach Schwere des Schadens zwischen 50 und 5000 Euro liegen.
Ausnahmen bilden Naturdenkmäler, Bäume in denkmalgeschützten Bereichen, festgesetzte Bäume in vielen Bebauungsplänen sowie Gehölze in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft. Hier sind Arbeiten ganzjährig möglich – mit behördlicher Genehmigung.
Im Winterhalbjahr soll es
Ersatzpflanzungen geben
Für eine telefonische Beratung stehen Thomas Riemey (5632622), Dirk Mücher (5635542) und Karin Blume (5634605) zur Verfügung. Auf der Homepage der Stadt sind außerdem die häufigsten Fragen und deren Antworten zum Thema Sperrfrist für Gehölzschnitte zusammengestellt.
Die Stadt hatte Anfang des Monats angekündigt, dass Bäume auf Spielplätzen, in Grünanlagen und in Kleingartenanlagen gefällt werden, die zum Beispiel an Pilzbefall oder unter dem Borkenkäfer leiden. An einzelnen Standorten werden nach Angaben der Stadt neue Bäume als Ersatz gepflanzt. Die Ersatzpflanzungen sollen im Winterhalbjahr erfolgen.